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Budgetierung Und Controlling Im ffentlichen Haushalt
Bok av Axel Ch Hofmann
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Wirtschaft - Controlling, Note: 2,0, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar e.V., 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit beinhaltet in deskriptiver Weise die Finanzkostenplanung als Form des Nonprofit-Marketings in öffentlich geführten Haushalten. Hierbei wird der Weg von der traditionellen Kameralistik zur heutigen doppelten Buchführung (Doppik) aufgezeigt. Anders als z.B. in kommunalen Gebietskörperschaften, welche einen alljährlichen Haushaltsausgleich zum Ziel haben, wird bei der Arbeitsverwaltung und zwar gezielt bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) verfahren, worauf im Folgenden näher eingegangen wird. ARGEn stellen das Ergebnis der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (eher als "Hartz-Gesetze" bekannt) dar. Hier werden die Eingliederungsleistungen, die die erwerbslosen Hilfebedürftigen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren sollen, aus Steuermitteln erbracht. Die Arbeitsgemeinschaften selbst haben hier also keinen Haushalt auszugleichen sondern lediglich die Pflicht, die ihnen zur Verfügung gestellten Bundesmittel dafür zu verwenden, integrationsfördernde Maßnahmen anzubieten und damit die Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgabe ist es also, möglichst sämtliche Mittel am Jahresende verausgabt zu haben um dem (ehemaligen) Steuerzahler so die indirekte Gegenleistung seiner entrichteten Steuern zurückzugeben und zwar mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Zur Veranschaulichung verwendet der Verfasser konkrete Beispiele aus seinem aktuellen Arbeitsfeld des Finanzcontrollings bei der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße. Die ARGE bedient sich seit 01/2007 der personen-bezogenen Budgetierung als einer Form des in ihrem Pool finanzplanerischer Instrumente zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Mittel des Bundes zielgerecht und damit gesetzeskonform und erfolgswirksam zu verplanen und zu verausgaben.