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Eignung Eines Ifrs - Einzelabschlusses ALS Basis Der Aussch ttungsbegrenzung
Bok av Stefan Vedder
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universitt Wuppertal, Veranstaltung: Externe Rechnungslegung, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der sog. IAS-Verordnung" hat die EG den Weg fr eine grundstzliche IFRSBilanzierung
auch deutscher Unternehmen geebnet. Von der darin erffneten Mglichkeit,
den Unternehmen auch in jeder Hinsicht befreiende Einzelabschlsse auf Basis der
IFRS zu gestatten oder gar vorzuschreiben, hat der deutsche Gesetzgeber indes keinen
Gebrauch gemacht. Neben verpflichtenden IFRS-Konzernabschlssen fr kapitalmarktorientierte
Muttergesellschaften besteht fr nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS aufzustellen. Fr Einzelabschlsse
gibt es zwar auch ein grundstzliches IFRS-Wahlrecht, jedoch betrifft dieses
lediglich die Offenlegung. Es muss daher weiterhin ein HGB-Einzelabschluss insb. fr
Zwecke der Ausschttung und - wegen des in 5 Abs. 1 EStG normierten Mageblichkeitsprinzips
- der Besteuerung aufgestellt werden.
Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknpft
sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie
dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. fr Investoren bereit zu
stellen3, bspw. geeignet ist, als Basis fr die Ausschttung zu dienen.4 So wurde die
Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRSEinzelabschlsse
zuzulassen, auch damit begrndet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss
gerade nicht als Grundlage fr die Ausschttungsbemessung eigne.5 Aus welchen
Grnden sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafr tatschlich nicht
eignet und welche Reformvorschlge diesbezglich existieren, gilt es auf den nchsten
Seiten aufzuzeigen. Bei haftungsbeschrnkten Unternehmen ist eine grundstzliche Ausschttungsbegrenzung ntig, da den Glub