Eignung Eines Ifrs - Einzelabschlusses ALS Basis Der Aussch ttungsbegrenzung

Bok av Stefan Vedder
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universitt Wuppertal, Veranstaltung: Externe Rechnungslegung, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der sog. IAS-Verordnung" hat die EG den Weg fr eine grundstzliche IFRSBilanzierung auch deutscher Unternehmen geebnet. Von der darin erffneten Mglichkeit, den Unternehmen auch in jeder Hinsicht befreiende Einzelabschlsse auf Basis der IFRS zu gestatten oder gar vorzuschreiben, hat der deutsche Gesetzgeber indes keinen Gebrauch gemacht. Neben verpflichtenden IFRS-Konzernabschlssen fr kapitalmarktorientierte Muttergesellschaften besteht fr nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS aufzustellen. Fr Einzelabschlsse gibt es zwar auch ein grundstzliches IFRS-Wahlrecht, jedoch betrifft dieses lediglich die Offenlegung. Es muss daher weiterhin ein HGB-Einzelabschluss insb. fr Zwecke der Ausschttung und - wegen des in 5 Abs. 1 EStG normierten Mageblichkeitsprinzips - der Besteuerung aufgestellt werden. Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknpft sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. fr Investoren bereit zu stellen3, bspw. geeignet ist, als Basis fr die Ausschttung zu dienen.4 So wurde die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRSEinzelabschlsse zuzulassen, auch damit begrndet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss gerade nicht als Grundlage fr die Ausschttungsbemessung eigne.5 Aus welchen Grnden sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafr tatschlich nicht eignet und welche Reformvorschlge diesbezglich existieren, gilt es auf den nchsten Seiten aufzuzeigen. Bei haftungsbeschrnkten Unternehmen ist eine grundstzliche Ausschttungsbegrenzung ntig, da den Glub