Das Arbeitsrechtliche Verbot Der Altersdiskriminierung Nach Dem Neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Bok av Lucy Stan
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule fr Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 76 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.08.2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es setzt die Rahmenrichtlinie (RRL) 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens fr die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschftigung und Beruf um. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Grnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitt zu verhindern oder zu beseitigen. Fr das relativ junge AGG liegen seit dem 27.06.2007 erstmals seit Inkrafttreten aussagekrftige Zahlen ber dessen Relevanz vor. Die Zahlen verffentlichte das LAG BadenWrttemberg (PM vom 27.06.2007, LAG BadenWrttemberg, www.lagbadenwuerttemberg.de), nachdem es fr den Zeitraum 18.08.2006 bis 18.04.2007 bei den Arbeitsgerichten des Landes die Rechtsstreitigkeiten ermittelte, bei denen Normen aus dem AGG zur Anwendung kamen. Dies waren in dem relevanten Zeitraum von 9 Monaten insgesamt 109 Verfahren, wobei das hufigste Diskriminierungsmerkmal mit 36 % das Alter war. Dabei wurden die Diskriminierungen zu 36 % aus dem Bereich der Kndigungen und zu 26 % aus dem Bereich bestehender Arbeitsverhltnisse geltend gemacht; 38 % hatten einen Zusammenhang zu Bewerbungen. Die gewnschten Rechtsfolgen bestanden zu 75 % in der Geltendmachung einer Entschdigung oder eines Schadensersatzes.