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Das Problem Der Mageblichkeit Der Handels- Fur Die Steuerbilanz Im Lichte Der Wachsenden Bedeutung Der Ifrs
Bok av Andre Hintz
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Humboldt-Universitt zu Berlin (Institut fr Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit ber 100 Jahren gilt in Deutschland der Grundsatz der Mageblichkeit der handelsrechtlichen Rechnungslegung fr die steuerliche Rechnungslegung. Die Zukunftsfhigkeit dieser Mageblichkeit steht aber seit genauso vielen Jahren im Mittelpunkt der Diskussionen.
Die Globalisierung (...) bietet der Welt heute viel mehr Chancen". Die zusammenwachsenden Finanzmrkte machen deutlich, dass einzelne nationale Rechnungslegungssysteme nicht aufrecht zu erhalten sind bzw. die Chancen genutzt werden mssen, sich den Ansprchen der globalisierten Welt anzupassen.
Die Europische Union entschied sich dafr die Internationale Financial Reporting Standards (IFRS, vormals International Accounting Standards, IAS) als Mastab fr die externe Rechnungslegung zu nutzen. Das Ziel ist die Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme fr kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der Europischen Union gewesen. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlsse und die Vereinfachung der grenzberschreitenden Rechnungslegung sollte fr europische Unternehmen hergestellt werden.
In Deutschland ist das Handelsgesetzbuch magebend fr die externe Rechnungslegung, aber erkennbar ist der zunehmende Einfluss der internationalen Bilanzierungsstandards. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften aus der Europischen Union mssen bereits einen konsolidierten Abschluss aufgrund des 315 a HGB nach IFRS erstellen. Die verffentlichten Eckpunkte zum geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zeigen die kommenden Schritte der Internationalisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung.
Die Konsequenzen fr die Steuerbilanz sind unklar. Die Mageblichkeit ( 5 Abs. 1 EStG) bindet die Steuerbilanz a