Zur Sozialen Und Wirtschaftlichen Situation Der Frauen Im Sp tmittelalterlichen K ln

Bok av Jamal Bouassiria
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Mittelalter, Frhe Neuzeit, Universitt Bremen (Institut fr Geschichte), Veranstaltung: Alltagsleben in der mittelalterlichen Stadt, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu der Zeit des Sptmittelalters gab es viele wirtschaftliche und soziale Vernderungen, vor allem in den Stdten, in Deutschland, aber ebenso in anderen europischen Lndern. Handel und Handwerk waren prgend fr die Stdte, die einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebten, welcher die Menschen vom Land in die Stadt strmen lie. Auch oder besonders die Stadt Kln spielte eine wesentlich wirtschaftliche Rolle. Von ihr sind besonders viele historische Quellen erhalten geblieben und historisch erforscht worden. Fr die Forschung wichtig und interessant geworden sind, sptestens seit Karl Bchers Arbeit Die Frauenfrage im Mittelalter" zu Beginn des letzten Jahrhunderts, die Frauen und ihre wirtschaftliche, aber auch ihre rechtliche und soziale Stellung im Mittelalter. Die Situation der Frau wurde bereits in der historischen Literatur anhand der vorhandenen Quellen untersucht. In dieser Arbeit soll dargestellt werden, wie die soziale und rechtliche Lage der Klner Frauen zur Zeit des Sptmittelalters ausgesehen hat. Auch hierzu wurden Untersuchungen, vor allem von Margret Wensky, bereits unternommen, die fr diese Arbeit herangezogen werden. Zu Beginn wird ein kurzer berblick ber die historische, wirtschaftliche und politische Situation des sptmittelalterlichen Klns gegeben. Im Anschluss daran soll die Rolle der Frau im Sptmittelalter allgemein betrachtet werden, um die Stellung der Klner Frau besser einordnen zu knnen. Wie sahen ihre damaligen sozialen Rechte aus in der sptmittelalterlichen Stadt und inwiefern konnte sie wirtschaftlich ttig werden? Im darauf folgenden Schwerpunkt wird zunchst die rechtliche und soziale Situation der Klnerin aufgezeigt. Welche Rechte hatte sie als Ehef