Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - Eine kritische Analyse auf Basis des Referentenentwurfs

Bok av Alexander Eberz
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Universitt Duisburg-Essen (Mercator School of Management - Institut fr Rechnungswesen, Wirtschaftsprfung und Controlling), Veranstaltung: Wirtschaftsprfung, 91 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Mit einiger Versptung verffentlichte das Bundesministerium der Justiz am 08. November 2007 einen Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts" (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG). Ursprnglich sollte der Referentenentwurf der ffentlichkeit bereits in der zweiten Hlfte des Jahres 2004 prsentiert werden. Zlch beschreibt die Situation zutreffend wie folgt: Am 08.11.2007 war es endlich soweit: Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat als Referentenentwurf das Licht der Welt erblickt. Von einer leichten Geburt kann nicht die Rede sein. Der Zeitverzug bedurfte eines Kaiserschnitts, welcher den gut entwickelten Nachwuchs zum Vorschein brachte." Der BilMoG-RefE ergibt sich als ein Resultat des Manahmenkataloges der Bundesregierung zur Strkung der Unternehmensintegritt und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003, indem mitunter eine Fortentwicklung und Anpassung des deutschen Bilanzrechts an globale Entwicklungen propagiert wurde. Hiermit wird von der Bundesregierung das ambitionierte Ziel verfolgt, dass bewhrte, kostengnstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beizubehalten und im Wettbewerb mit den IFRS zu strken. Diese Ansprche ziehen weit reichende Vernderungen nach sich. Das gilt einerseits fr den Umfang des HGB, da kaum ein wesentlicher Paragraph innerhalb des dritten Buches Handelsbcher" unberhrt bleibt. Andererseits ergeben sich erhebliche inhaltliche Folgen, die zu einer Vernderung der GoB fhren und damit die Grundfeste der bisherigen HGB-Bilanzierung erschttern. Der Entwurf des BilMoG stellt somit die wohl grte Reform der HGB-Bilanzie