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Analytischer Vergleich Der Zumutbarkeitsregeln Bei Arbeitslosengeld Und Arbeitslosengeld II
Bok av Beate Pudack
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Sozialpdagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule der Bundesagentur fr Arbeit - Mannheim/Schwerin, Veranstaltung: Recht der sozialen Sicherung, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ende der 90er Jahre begann die Regierung mit dem neu gefassten und am 1.1.1998 in Kraft getretenen SGB III , die Umstellung vom aktiven Wohlfahrtsstaat (welfare) zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (workfare) gesetzlich in der AV zu generieren.
In diesem Zusammenhang wurde nicht nur die besondere Verantwortung der AG fr Beschftigungsmglichkeiten betont, sondern erstmals die Eigenverantwortlichkeit der beruflichen Entwicklung der AN sowie der Arbeitslosen im 2 aufgenommen. Gesetzlich normiert und konkretisiert wurde die so genannte Eigenverantwortung mit dem Begriff der Zumutbarkeit" in Bezug auf die Arbeitsaufnahme im 121, an die eine Reihe von Sanktionen gem. 144 bei Verletzung angeknpft wurden.
Aber nicht nur in der beitragsfinanzierten SV des SGB III fand eine nderung in Be-zug auf die Zumutbarkeit von Arbeit statt. Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II (Hartz IV) wurde nicht nur die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe als einheitliches sozialpolitisches Instrument reformiert, sondern ebenfalls ein deutliches Zeichen mit dem neuen Slogan Fordern und Frdern" gesetzt.
Unter Bercksichtigung des neuen Leitbildes im SGB II ist die Zumutbarkeit dem Begriff des Forderns zuzuordnen und wird im 10 SGB II geregelt. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Regelung entworfen, die zwar unter Bercksichtigung des indivi-duellen Falles und mit den zulssigen Ausnahmen abzuwgen ist, jedoch einen ein-deutigen Sanktionscharakter aufweist, gem. 31 SGB II.
In der vorliegenden Hausarbeit werden die Zumutbarkeitsregeln des SGB III und SGB II analysiert und unter den folgenden Fragestellungen betrachtet. Wie stellt sich die Zumutbarkeit in beiden Sozialgesetzbchern dar? Wie sieh