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Neuere Arbeiten zur Korrespondenz des Plinius mit Kaiser Trajan zu den Christenprozessen - Ist der Statthalter Plinius der Urheber der Christenprozesse?
Bok av Sebastian Dregger
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frhgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universitt Trier (Fachbereich III - Alte Geschichte), Veranstaltung: Die Christenverfolgungen im Rmischen Reich, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Neutestamentlerin Angelika Reichert hat die Diskussion um den Beginn der Christenprozesse im Rmischen Reich mit ihrem 2002 erschienen Aufsatz Durchdachte Konfusion. Plinius, Traian und das Christentum" neu entfacht. Davon ausgehend, dass zu Beginn des zweiten Jahrhunderts nach Christus weder ein Gesetz zur Strafbarkeit des Christentums noch eine bestimme Rechtspraxis der Statthalter in den rmischen Provinzen im Umgang mit angezeigten Christen existiert habe, behauptet die Theologin in ihrem Aufsatz, es sei der Statthalter Plinius der Jngere der Provinz Pontus-Bithynien gewesen, dem es durch seine geschickte suggestiv-literarische Darstellungsweise seiner Anfrage an den Kaiser (um 111/112 n.Chr.) gelungen sei, Kaiser Traian dahingehend zu berreden, seine individuelle Vorgehensweise gegenber den vermehrt in seiner Provinz angezeigten Christen rechtlich von hchster Stelle billigen und besttigen zu lassen und so zur juristischen Grundlage fr den Umgang mit Christen im Rmischen Reich schlechthin werden zu lassen. Diese Sichtweise, die vor allem Plinius Absichten, gesttzt auf die besondere literarische Gestaltung seiner Anfrage, betont, ist sowohl auf Zustimmung wie auch auf weitgehende Ablehnung gestoen. Vor allem der Althistoriker Joachim Molthagen kritisiert sowohl die Annahmen als auch die Schlussfolgerungen dieses Neuansatzes. So weist Molthagen in seinem Antwortaufsatz darauf hin, dass es schon wahrscheinlich zur Zeit des Plinius eine feste Rechtspraxis im Umgang mit angezeigten Christen gegeben habe, an die der Statthalter Plinius anknpfte, mit der Folge, dass er - gerade auch in Anbetracht der hohen Bedeutung der Rechtseinheitlichkeit und -sicherheit im Rmisch