Konglomerate Effekte in Der Zusammenschlusskontrolle Der Kommission Und Der Europaischen Gerichte

Bok av Dominic Kaiser
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Johannes Gutenberg-Universitt Mainz, Veranstaltung: Seminar im deutschen Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberecht der Johannes-Gutenberg-Universitt Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erfassung, Begrndung und Untersagung konglomerater Wirkungen in der Europischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) sind angesichts der dynamischen Entwicklung, die das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft nimmt, in besonderem Mae vom Wandel gekennzeichnet. Die Arbeit versucht, durch Einbeziehung des wettbewerbsrechtlichen Fundaments der Europischen Fusionskontrolle und der Entscheidungen Tetra Laval und General Electric/Honeywell, die Anwendung der FKVO 4064/89 bzw. an Hand der neuen Verordnung 139/2004 vom Januar 2004, die Kontrolle konglomerater Unternehmenszusammenschlsse durch die Kommission und europische Gerichte darzustellen. Die Entscheidung Tetra Laval/Sidel ist die erste vertiefte Auseinandersetzung der Kommission und der europischen Gerichte mit konglomeraten Effekten unter der Fusionskontrollverordnung. Ebenfalls die Betrachtung des grten Mergers der Superlative , General Electric und Honeywell, soll dazu beitragen, einen einheitlichen Standard zur Analyse nicht-horizontaler Fusionen zu entwickeln. Zu bemerken bleiben noch zwei Dinge: zum einen, dass die Urteile noch zur FKVO Nr. 4064/89 ergingen, die auf dem sog. Marktbeherrschungstest basierte. Dieser hat jedoch unter der neuen FKVO Nr. 139/2004, in der das Kriterium der Begrndung oder Verstrkung einer marktbeherrschenden Stellung durch das einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung (SIEC-Test) ersetzt wurde, weiterhin Gltigkeit . Zum anderen hat meine Bearbeitung - blendet man Einleitung und Schluss aus - eine Zweiteilung erfahren. Whrend der erste Teil A) die Zusammenschlusskontrolle durch die Kommission als Hauptansatz nimmt, untersucht der zweite Teil B) die Reichweite der