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Mediation Goes Europe : Die Eu-Richtlinie Uber Bestimmte Aspekte Der Mediation in Zivil- Und Handelssachen
Bok av Frederik Wendisch
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universitt Lneburg, Veranstaltung: Mediation, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Juristische Konflikte werden zumeist klassischerweise vor den Gerichten ausgetragen. Die Nachteile von einem Zivilprozess liegen in der berlastung der Gerichte begrndeten langen Verfahrensdauer und den nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Der schwerwiegendste Nachteil ist jedoch, dass in einem Gerichtsverfahren Rivalitt zwischen den Parteien herrscht bzw. aufgebaut wird und das Urteil zumindest bei der unterliegenden Partei Unmut hervorruft. So wird eine Partei mit dem Urteil immer unzufrieden sein, bzw. sogar beide bei einem Teilobsiegen. Dies fhrt zu einer Strung des Verhltnisses der Parteien und sorgt oft dafr, dass sie keinen Raum fr zuknftige Beziehungen mehr sehen. Als Reaktion auf diese Problemfelder wurde die Mediation ins Leben gerufen. Diese im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreitete Form der alternativen Streitbeilegung erfreut sich seit einiger Zeit auch
in der Bundesrepublik Deutschland immer grerer Beliebtheit. Sie zielt darauf ab, dass die Parteien gemeinsam eine fr beide zufrieden stellende Lsung selbst erarbeiten um somit auch von einer Fortfhrung der Beziehung in der Zukunft profitieren zu knnen. Weiterhin zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer und vergleichsweise geringe Kosten aus. Bei all diesen Vorteilen des Mediationsverfahrens drfen die Problemfelder nicht auer Acht gelassen werden. So fehlte es in der Vergangenheit an Verfahrensstandards bzw. gesetzlichen Grundlagen, so dass es diesbezglich zu Unsicherheiten kommen konnte. Die Mediation war daher eine mgliche Alternative zum Gerichtsverfahren, aber kein integrierter Bestandteil des Justizwesens. So war eine Mediationsvereinbarung z.B. abgesehen von einer T