Die Vererblichkeit Von Bestandteilen Des Pers nlichkeitsrechts Des Erblassers

Bok av Erik Duesberg
Fachbuch aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 15 Punkte, Westflische Wilhelms-Universitt Mnster, 92 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den modernen Massenmedien werden der Name, das Bildnis und andere Persnlichkeitsmerkmale berhmter Persnlichkeiten in hohem Mae verwertet. Neben Verffentlichungen von Exklusivfotos in der Boulevardpresse, Verwendungen des Namens prominenter Personen in Computer- und Videospielen oder als Internetdomain werden Persnlichkeitsmerkmale vor allem in der Werbung fr Produkte und Dienstleistungen eingesetzt. Auch nach dem Tode der prominenten Person behalten deren Persnlichkeitsmerkmale ihre Attraktivitt fr die Werbebranche. Die fortwirkende Berhmtheit und Beliebtheit verstorbener Stars eignet sich hervorragend dazu, Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, um diesen ein bestimmtes Image zu verschaffen, welches vom Verbraucher mit der verstorbenen Person in Verbindung gebracht werden soll. Dieser postmortalen Personenwerbung kommt im Zuge der Vielfalt der Medien und der technischen Mglichkeit, Persnlichkeitsmerkmale in Ton und Bild einer breiten ffentlichkeit zu prsentieren, eine hohe wirtschaftliche Dimension zu. Viele Unternehmen sind bereit, fr die Verwendung von Persnlichkeitsmerkmalen verstorbener Berhmtheiten in der Werbung Honorare in Millionenhhe zu zahlen. So betragen die Einnahmen aus der Vermarktung des bereits lange verstorbenen Elvis Presleys jhrlich ca. 100 Millionen US Dollar. Bei juristischer Betrachtung dieser Sachlage stellt sich die Frage, ob in den Fllen der postmortalen Werbung mit Persnlichkeitsmerkmalen das Persnlichkeitsrecht des Verstorbenen betroffen ist und ob dieses als Vermgen i.S.d. 1922 I BGB vererblich ist, sodass der Vermgenswert, der sich aus der fortwirkenden Publizitt der verstorbenen prominenten Person in der Werbung ergibt, dem Erben zukommt. Mit dieser Frage setzte sich der BGH in seinen berhmte