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Kampf Der Fursten Und Stadte Gegen Niederadlige Gewalt Und Fehde : Das Beispiel Sachsen im Spätmittelalter
Bok av Martin J Graler
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Mittelalter, Frhe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universitt Dresden (Institut fr Geschichte), Veranstaltung: Auf der Strae. Die Geschichte der Via regia im mitteldeutschen Raum im spten Mittelalter und in der Frhen Neuzeit, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fehde war whrend des hohen und spten Mittelalters und bis hinein in die Frhe Neuzeit
eine wichtige Legitimation, um mit Gewalt fr die eigenen Interessen zu streiten. Dabei
bedienten sich Landesfrsten, Stdte, selbst Brger dieser als Rechtsmittel verstanden
Manahme der Austragung von Konflikten. Aber nicht diese Gruppen sollen im Zentrum der
vorliegenden Arbeit stehen, vielmehr soll eine Betrachtung der Fehde als Rechtsmittel des
Niederadels und die Bekmpfung derselben durch Landesherr und Stadt erfolgen. Dabei soll
der umstrittene Begriff des Raubritters" vermieden werden, welcher, obwohl ein Konstrukt
der neueren Geschichtsschreibung, zunehmend wieder in der Diskussion steht. An dieser
Stelle wird ebenjene Debatte bewusst ausgeblendet, da diese fr die Betrachtung des
Kampfes, sowohl der Stdte als auch der Frsten, gegen die Gewalt des Niederadels kaum
eine Bedeutung hat. Es ist letztlich gleich, ob die Gewalt von einer rechten Fehde oder von
einem berfall durch einen Raubritter" ausging. Bekmpft wurde niederadlige Gewalt
per se, sofern sie den Interessen der Stdte oder des Landesherrn zuwiderlief.
Zu Beginn werden die zeitgenssischen Beweggrnde benannt, die im spten Mittelalter als
Grund fr eine Fehde herhalten konnten. Aber auch bei einem gewichtigen Anlass und
entsprechend gegebenen Streitfall durfte nicht sofort eine offene Feindschaft erklrt werden.
Vielmehr musste zuerst eine friedliche Beilegung des Streitfalles ber Gerichte oder
Schiedsleute versucht werden. Erst mit dem Scheitern einer gtlichen Einigung konnte eine
Fehde in adligen Kreisen als rechtens angesehen w