Kampf Der Fursten Und Stadte Gegen Niederadlige Gewalt Und Fehde : Das Beispiel Sachsen im Spätmittelalter

Bok av Martin J Graler
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Mittelalter, Frhe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universitt Dresden (Institut fr Geschichte), Veranstaltung: Auf der Strae. Die Geschichte der Via regia im mitteldeutschen Raum im spten Mittelalter und in der Frhen Neuzeit, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fehde war whrend des hohen und spten Mittelalters und bis hinein in die Frhe Neuzeit eine wichtige Legitimation, um mit Gewalt fr die eigenen Interessen zu streiten. Dabei bedienten sich Landesfrsten, Stdte, selbst Brger dieser als Rechtsmittel verstanden Manahme der Austragung von Konflikten. Aber nicht diese Gruppen sollen im Zentrum der vorliegenden Arbeit stehen, vielmehr soll eine Betrachtung der Fehde als Rechtsmittel des Niederadels und die Bekmpfung derselben durch Landesherr und Stadt erfolgen. Dabei soll der umstrittene Begriff des Raubritters" vermieden werden, welcher, obwohl ein Konstrukt der neueren Geschichtsschreibung, zunehmend wieder in der Diskussion steht. An dieser Stelle wird ebenjene Debatte bewusst ausgeblendet, da diese fr die Betrachtung des Kampfes, sowohl der Stdte als auch der Frsten, gegen die Gewalt des Niederadels kaum eine Bedeutung hat. Es ist letztlich gleich, ob die Gewalt von einer rechten Fehde oder von einem berfall durch einen Raubritter" ausging. Bekmpft wurde niederadlige Gewalt per se, sofern sie den Interessen der Stdte oder des Landesherrn zuwiderlief. Zu Beginn werden die zeitgenssischen Beweggrnde benannt, die im spten Mittelalter als Grund fr eine Fehde herhalten konnten. Aber auch bei einem gewichtigen Anlass und entsprechend gegebenen Streitfall durfte nicht sofort eine offene Feindschaft erklrt werden. Vielmehr musste zuerst eine friedliche Beilegung des Streitfalles ber Gerichte oder Schiedsleute versucht werden. Erst mit dem Scheitern einer gtlichen Einigung konnte eine Fehde in adligen Kreisen als rechtens angesehen w