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'Unspoken words : Zum Wesen der Beleidigungsgeste und ihrer gerichtlichen Sanktionierung
Bok av Hendrik Heinze
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe, Note: 1,0, Europa-Universitt Viadrina Frankfurt (Oder) (Kulturwissenschaftliche Fakultt), Veranstaltung: "Sprache und Raum", 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein zeitloser, anschaulich geschriebener berblick ber die beleidigende Kraft von Gesten und ber die Strafen, die Gerichte fr die wortlosen Beleidigungen verhngen. In dieser Form bis heute einzigartig.
Bereits Shakespeare wusste um die beleidigende Kraft von Gesten. In der ersten Szene der Tragdie Romeo und Julia lsst Shakespeare die Diener der verfeindeten Huser Capulet und Montague aufeinandertreffen. Sampson aus dem Hause Capulet versucht die Bediensteten der Montague zu provozieren, indem er sich, Abraham vom Hause Montague zugewandt, auf den Daumen beisst. Die bersetzung von Wieland behlt diese Geste bei, mit der der verchtliche Biss in den Penis des Gegenbers symbolisiert wird. Der groe Dichter war nicht nur ein Meister der Worte, sondern auch der wortlosen Kommunikation.
Konventionalisierte Beleidigungsgesten sind kein Kind unserer Tage. Vielmehr ist zu vermuten, dass jede Kultur zu jeder Zeit ber ein Repertoire konventionalisierter Gesten verfgte, mit denen Missachtung oder Nichtachtung ausgedrckt werden konnte. Heute informieren Reisefhrer und Ratgeber zur interkulturellen Kommunikation ausfhrlich, wie die Hnde im Gastland tunlichst nicht bewegt werden sollten.
In Deutschland kann die gestische Beleidigung - abgesehen von den sonstigen zwischenmenschlichen Verstimmungen - sogar nach den Magaben des Gesetzes bestraft werden. Die meisten Beleidigungen gelangen den Gerichten dabei aus dem Straenverkehr zur Kenntnis. Meist sind das die Klassiker Stinkefinger" und Vogel". Die diesbezgliche Rechtsprechung ist wesentliche Quelle dieser Arbeit.
Teil II befasst sich mit den theoretischen Grundlagen dieser Rechtsprechung. Einer juristischen Definition der