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Ansatz Und Bewertung Von Selbst Geschaffenen Immateriellen Verm gensgegenst nden Des Anlageverm gens - Nach Ifrs Und Bilmog
Bok av Almut Chanier
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2.2, Universitt zu Kln (Institut fr Gesellschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Bilanzrecht, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die handelsrechtliche Rechnungslegung unterliegt einer unaufhaltsam zunehmenden Globalisierung. In der Vergangenheit bezog sich diese Globalisierung nur auf die Harmonisierung des europischen Binnenmarktes. Allerdings ist seit mehreren Jahren auch eine kontinuierlich steigende Tendenz der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen zu internationalen Rechnungslegungsstandards wie den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) zu beobachten. Um eine weitere Annherung an das europische Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes zu erreichen, sind international einheitliche Rechnungslegungsinstrumente zur Erhhung der Transparenz und Erleichterung von Vergleichen nationaler Jahresabschlsse notwendig.
Durch die Wandlung von der industriellen Gesellschaft zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sind die immateriellen Werte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" zu wesentlichen Wertgeneratoren aufgestiegen. Bei Unternehmen mit zunehmend erheblichen immateriellen Werten wrde die Nichtaktivierung dieser Werte eine Entleerung" der Bilanz nach sich ziehen und so die Darstellung der Vermgens-, Finanz- und Ertragslage verzerren. Widersprchlich erscheint, dass der Unternehmer zwar jeden Betrag ber zehn Euro zu aktivieren hat, aber andererseits Entwicklungsin-vestitionen unabhngig von ihren finanziellen Dimensionen nicht aktivieren darf. Dies kann man als gesetzliche[n] Zwang zu einem verflschten Ver-mgens- und Gewinnausweis" auffassen.
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Diese Arbeit vergleicht die Aktivierung und Bewertung von selbst erstellten immateriellen Vermgensgegenstnden des Anlagevermgens nach IAS 38 und nach dem Referenten- und Regierungsentwurf des BilMoG. Es