Die Existenzvernichtungshaftung Nach Dem Urteil Des Bgh Vom 16.07.2007

Bok av Gerrit Thorn
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universitt Duisburg-Essen (Privat- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrechtliches Seminar, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem aktuellen Trihotel"-Urteil des BGH hat sich dieser erneut der gesellschaftsrechtlichen Problematik des missbruchlichen Eingriffs, seitens der Gesellschafter in die Gesellschaft als Rechtsperson, auseinandergesetzt. Die Problematik, mit welcher sich die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft seit langer Zeit konfrontiert sieht, liegt - ganz allgemein formuliert - in der missbruchlichen Ausnutzung des Haftungsprivilegs durch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Das Haftungsprivileg besagt, dass den Glubigern einer Kapitalgesellschaft nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermgen haftet.1 Dieser Ausschluss der Gesellschafterhaftung wird durch das Trennungsprinzip, zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftervermgen, ermglicht.2 Das Trennungsprinzip wird in einigen Fllen durchbrochen. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Glubigerschutzsystem der GmbH, wie bspw. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung wird dieses Prinzip auch bei missbruchlichen Eingriffen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermgen, die von den gesetzlichen Regelungen eben nicht erfasst werden, aufgehoben.3 Die Haftung der Gesellschafter, die aus diesen Eingriffen resultiert, ist heutzutage unter der Bezeichnung Existenzvernichtungshaftung" oder Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriff" bekannt. Der erwhnte missbruchliche Eingriff uert sich generell in einer - fr den Gesellschaftsglubiger nachteiligen, weil insolvenzverursachenden Einflussnahme der Gesellschafter auf die Gesellschaft als Schuldnerin. Nachteilig in diesem Sinne bedeutet, dass die den Glubigern zustehende Haftungsmasse der Gesellschaft aus derselben transferiert wird, so dass dieses Vermgen den Glubigern zur Haftung nicht mehr zur Verfgung steht. Hufigstes