Ermittlung Und Bilanzierung Drohender Verluste Aus Schwebenden Gesch ften Nach Hgb, Ifrs Und Bilmog (Regierungsentwurf)

Bok av Sylvia Von Pich Lipinski
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,1, Universitt Rostock (Lehrstuhl fr ABWL: Unternehmensrechnung und Controlling), Veranstaltung: Seminar , 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschftigt sich mit den Drohverlustrckstellungen nach dem deutschen Handelsrecht des HGB, den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS und den geplanten Vernderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, welches noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Es handelt sich dabei um eine der umfassendsten Reformen seit Jahren. Ziel ist unter anderem das HGB an die internationalen Rechnungslegungsstandards anzunhern bzw. zu diesen eine gleichwertige, aber kostengnstigere und einfachere Alternative zu schaffen. Im 249 HGB werden die handelsrechtlich zulssigen Rckstellungen aufgezhlt. Die Rckstellungen fr drohende Verluste aus schwebenden Geschften werden explizit in 249 Abs. 1 Satz 1 HGB genannt. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Passivierung. Aufgabe der Drohverlustrckstellungen ist die Vorwegnahme knftiger negativer Erfolgsbeitrge. Es gilt der Grundsatz der Vorsicht und das Imparittsprinzip nach 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Damit soll gewhrleistet werden, dass Verluste bereits mit ihrer Entstehung erfasst und damit Gewinne im Sinne des Glubigerschutzes nicht zu hoch ausgewiesen werden. Unter schwebenden Geschften werden gegenseitig verpflichtende Vertrge ber Lieferungen und Leistungen verstanden, die rechtsverbindlich geschlossen, aber noch von keinem Vertragspartner erfllt wurden. Bereits ein bindendes Angebot durch den Bilanzierenden ist ausreichend, wenn mit der Annahme gerechnet werden kann. Solange schwebende Geschfte ausgeglichen sind, drfen sie nicht bilanziert werden. Das entspricht dem sog. Realisationsprinzip. Schwebende Geschfte werden in einmalige Leistungen und Dauerschuldverhltnisse unterschieden und knnen weiter unterteil