Der Schutz Des Benutzers Von Mehrwertdiensten de Lege Lata Und de Lege Ferenda

Bok av Arne Nordmeyer
Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 16, , 110 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abhandlung beschftigte sich mit Mehrwertdiensten und Anwhlprogrammen, bekannt als Dialern", und entsprechenden Kundenschutzvorschriften nach geltendem und nach zu schaffendem Recht sowie der Sonderfrage nach Auslandsdialern" im Hinblick auf die gegenwrtige Rechtslage. Entsprechend der Aufgabenstellung beginnt die Darstellung mit einer berblicksweisen Beschreibung der geltenden Rechtslage im Hinblick auf Kunden- und Anschlussinhaberschutz vor (teuren) Mehrwertdiensten und sich virenartig verbreitetenden Dialern". Der nachfolgende Abschnitt analysiert die Fehler in der damaligen bzw. unverndert fortgeltenden Rechtslage, untersucht Lsungsvorschlge, unterbreitet eigene, welche ebenfalls bewertet werden. Zuvor wird als Ziel einer Neuregelung ein umfassender, harmonisierter Kundenschutz formuliert und begrndet. Als Ergebnis werden einheitliche Kundenschutzvorschriften fr alle Netze (Fest-, VoIP-, Mobilfunk-) sowie eine opt-in"-Lsung und eine strkere Regulierung der Kurzwahlnummerngassen im Mobilfunknetz gefordert. Bezglich der Dialer" wird im Besonderen die Frage aufgeworfen, inwieweit diese aufgrund der starken Verbreitung der Breitbandtechnologie (insbes. A- und VDSL) berhaupt noch relevant d. h. gefhrlich sind. Als Antwort wird gegeben, dass aufgrund von VoIP sowie fortschreitender Mobilfunktechnik diese Bedrohung erneut auszubrechen droht und auch deshalb durch Gesetz zu bekmpfen sein wird, wenn dieses Phnomen auch primr als Ergebnis technischer denn als rechtlicher Einfallstore zu betrachtet ist. Bei der abschlieenden Behandlung der Auslandsdialer" werden exkursiv Implikationen des internationalen Privatrechts behandelt, gleichwohl im Schwerpunkt die Leistungsbeziehungen sowie die Anwendung des 66g Nr. 5 TKG behandelt. Nach Ansicht des Autors ist dabei entscheiden