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Die Osze Und Das Internet : Die Gewährleistung von Medienfreiheit und die Verhinderung von Volksverhetzung
Bok av Stefan Meingast
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,5, Diplomatische Akademie Wien - Vienna School for International Studies, Veranstaltung: Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention Internationaler Pakt ber brgerliche und politische Rechte" (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsuerung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschrnkungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religisem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt fhren kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschrnkte Meinungsfreiheit nicht ausschlielich ein zu frderndes Recht dar, sondern dessen Ausbung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders fr die Informationsversorgung der ffentlichkeit zustndig sind - in den letzten Jahren verstrkt auch im Internet - und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stt auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im World Wide Web" auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation fr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Bro des OSZE-Beauftragten fr Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei.
In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Mglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht