Die verfassungsgerichtliche Normenkontrolle im internationalen Vergleich : Eine Gegenuberstellung des US-amerikanischen Supreme Court und des oesterreichischen Verfassungsgerichtshofs

Bok av Paul Gragl
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universitt Graz, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Seminararbeit werden in rechtsvergleichender Gegenberstellung Gemeinsamkeiten und Unterschiede zweier Hchstgerichte dargestellt. Zum einen soll eine kurze historische bersicht ber das lteste Verfassungsgericht" der Welt, den US Supreme Court, helfen, ein Verstndnis fr das am Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelte Institut des judicial review, der Kontrolle von einfachgesetzlichen Normen, zu entwickeln. Gerade das vom kontinental-europischen Rechtskreis so verschiedene common law ist in seiner richterrechtlichen Fortentwicklung nicht immer leicht zu erfassen. Jedoch war es gerade diese Eigentmlichkeit des case law, die mit einer in ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschtzenden Entscheidung den Weg zur verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle ebnete. Zum anderen soll ein kurzer historischer Abriss des sterreichischen Verfassungsgerichtshofes die unterschiedliche Entwicklung im Gegensatz zu seinem USamerikanischen Gegenstck und dabei auch die ausfhrlichen verfassungsrechtlichen Regelungen des Bundes-Verfassungsgesetz aufzeigen. Kapitel 1 (Der US Supreme Court und die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit") geht auf die historischen Wurzeln des US-amerikanischen Rechts im englischen Recht ein, wobei hier vor allem der Begriff der parliamentary sovereignty im Gegensatz zur constitutional supremacy im Mittelpunkt steht. Zudem soll eine ausfhrliche Darstellung der Entscheidung Marbury v. Madison von 1803 die Geburt" der Verfassungsgerichtsbarkeit erlutern. Kapitel 2 (Der sterreichische Verfassungsgerichtshof") stellt - wie bereits zuvor erwhnt -die historische Entwicklung des Gerichtshofes aus dessen Vorlufern der k.u.k. Monarchie und das Bundes-Verfassungsgesetz als seine rechtliche Grundl