Die zivilprozessualen Vorlesungen im 18. und 19. Jahrhundert an der Universitat Leipzig : Von der praktischen Jurisprudenz zur modernen Wissenschaft

Bok av Erwin Kunze
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 18 von 18 Punkten (sehr gut), Universitt Leipzig (Juristenfakultt), 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: aus der Vorbemerkung: "im zu besprechenden Zeitraum [haben sich] in Leipzig wie andernorts bedeutende Wandlungen vollzogen ... ber den allgemein festzustellenden bergang von Latein zu Deutsch als Wissenschaftssprache, welcher sich bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, betrifft dies besonders auch die Lehre vom Zivilprozess. So unterschied die Rechtswissenschaft noch im 18. Jahrhundert zwischen der sog. theoretischen und praktischen Jurisprudenz, wobei das Prozessrecht eine eigentmliche Stellung hierzwischen, gleichsam als Bindeglied zwischen berlieferten scholastischen Tradition rmischer Rechtslehre und den genderten Verhltnissen und Gerichtsbarkeiten einnahm. Einhergehend mit dem Fortschreiten der Partikulargesetzgebung in den deutschen Lndern, welche Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Hhepunkt fand, gewann der kurschsische Prozess in der Leipziger Lehre zunehmend an Bedeutung. Die entscheidenden, durch uere wie innere Umstnde bedingten Impulse bekam das Zivilprozessrecht jedoch im 19. Jahrhundert, etwa indem 1806 das Reichsprozessrecht gegenstandslos wurde. Gleichzeitig kamen die weitaus liberaleren Regelungen des Code de procdure civile ins Blickfeld der deutschen Rechtswissenschaft. Im Zuge der Universittsreform ab 1830 erhielt die Leipziger Wissenschaft wesentliche Impulse hin zur modernen Universittsverfassung im aufklrerischen Sinne Humbolds. Die in allen Wissenschaftszweigen festzustellende Spezialisierung und Vertiefung machte auch vor dem Zivilprozessrecht nicht halt; ab etwa 1850 wurde in Leipzig Zivilprozessrecht nur noch von Spezialisten gelesen. Die nationalliberalen Bestrebungen bis 1848/49 zielten zunehmend auf Reformen des als rckschrittlich erkannten Prozessrechts. Vorlufiger Hhepunkt