Die so genannte an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit : Insbesondere im Lichte der "Quasikausalitat bei unechten Unterlassungsdelikten und im Rahmen grob pflichtwidrigen Unterlassens Dritter bei

Bok av Georg Schilling
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Universitt Wien (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Eingedenk etwa einer hochinteressanten Vorlesung ua bei Prof Dr Hpfel sowie dem (wissenschaftlich-)nachdenklichen Geiste etwa von Prof Dr. Kert an der Universitt Wien wird im Folgenden die so genannte "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" im Kontext der so genannten "unechten" Unterlassungdelikte im Rahmen der so genannten "Quasikausalitt" sowie im Rahmen der grob pflichtwidrigen Unterlassung Dritter bei Durchbrechung des Risikozusammenhangs im () Strafrecht analysiert. Fernerhin wird ua der Frage nachgegangen, inwieweit die obgenannte Wortfolge im aktuellen ( und d) Prozessrecht angebracht ist. Wissenschaftlich wird fernerhin auf Fehlbehauptungen ua von Bumberger, Rechberger, Tipold, Fuchs, Kienapfel/Hpfel - stets in sachlicher und respektvoller, gleichwohl entschieden die Fehlerhaftigkeit der Argumentation darlegenden Weise - in extenso eingegangen. Fernerhin wird ua der Frage nachgegangen, inwieweit in der Prozesspraxis Sachverstndige der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" sich bedienen knnen. Umrahmt wird diese wissenschaftliche Untersuchung ua von trivial-statistischen Untersuchungen, wobei u.a. Fehlbehauptungen etwa von Mises und die axiomatische (!) Normierungsbedingung von Kolmogorow, vermeintlich treffend "heruntergebrochen" in die (reale!) Welt der statistischen Praxis, als problematisch und inkorrekt im Kontext der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" sachlich und verstndlich fr den Rechtspraktiker und Rechtsdogmatiker kommuniziert werden. Neben (trivial-)stochastischen Fehlern iSv unzulssigen "Vermengungen" erfolgt berdies - unter (impliziter) Wrdigung ua von Arbeiten Ludwig Wittgensteins ein sprachlicher Aufriss der unterschiedlichen "Wahr"-nehmungswinkel, unter (impliziter) Einbeziehung historischer Komponenten. Prozesspraktisch wird berdies Gestaltu