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Betriebsverm gensvergleich Und Einnahmen- berschussrechnung Im Steuerlichen Vergleich
Bok av Jan Daniel Witten
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitt Hamburg (Institut fr Betriebswirtschafltiche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Seminararbeit des Seminars "Ausgewhlte Problemfelder des deutschen Bilanzsteuerrechts unter besonderer Bercksichtigung der Neuerungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz" mit dem Thema "Betriebsvermgensvergleich und Einnahmen-berschussrechnung im steuerlichen Vergleich: Anwendungsbereich, steuerliche Vorteilhaftigkeit und Problembereiche, insbes. beim Wechsel der Gewinnermittlung" , Abstract: Die Einnahmen-berschussrechnung wurde als erleichternde Alternative der Gewinnermittlung zum Betriebsvermgensvergleich im Jahre 1925 eingefhrt. In der damaligen Gesetzesbegrndung heit es, dass die Mglichkeit als Basis fr die Gewinnermittlung
lediglich den berschuss der Einnahmen ber die Ausgaben zu nehmen, bei vielen Steuerpflichtigen oder auch ganzen Berufsgruppen genutzt wird, so von Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern.
Dieser Vereinfachungsgedanke steht heute auch noch im Vordergrund, so wie es in den Pressemitteilungen zu dem Referentenentwurf und dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts zu lesen ist. Im Rahmen der Befreiungsvorschrift des 241a HGB-E wird einigen Steuerpflichtigen die Mglichkeit erffnet, statt des aufwendigeren Betriebsvermgensvergleiches die Einnahmen-
berschussrechnung als Gewinnermittlungsart zu whlen. Diese Arbeit stellt die beiden Gewinnerermittlungsarten im Vergleich dar, zeigt Problembereiche auf und geht auf die Neuerungen durch den 241a HGB-E ein. Der folgende Abschnitt stellt die beiden Gewinnermittlungsarten Betriebsvermgensvergleich und Einnahmen-berschussrechnung gegenber und arbeitet deren grten Unterschiede und Gemeinsamkeiten heraus.
Der dritte Abschnitt beinhaltet die Neuerungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, speziell durch den 241a