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Gemeinsamkeiten und Unterschiede : Zum Problem Lastenuberwalzung: Die Behandlung der Lastenuberwalzung in der Betrieblichen Steuerlehre - BVerfG-Urteil vom 20.04.2004 1 BvR 1748/99, 905/00, BVerfGE 11
Bok av Olga Medinskaya
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universitt Mainz (Lehrstuhl fr Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung
In dem vorliegenden Streitfall musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der kosteuer beschftigen. Khlhuserbetreiber und Transportunternehmen wnschten eine umfassende Prfung. Es galt die Frage zu klren, ob die Erhebung von kosteuern verfassungsgem sei und ob die Klger, genauso wie alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, einen Anspruch auf kosteuerbegnstigung haben.
Es soll in dem betrachteten Fall geprft werden, ob die kosteuer gegen die Grundstze des Finanzverfassungsrechts und gegen allgemeine Prinzipien der Steuergerechtigkeit verstt. Darber hinaus besteht die Aufgabe dieser Seminararbeit darin, das Problem der Lastenberwlzung aus Sicht der betrieblichen Steuerlehre zu prsentieren.
Im Hauptteil werden die Auffassung der Beteiligten sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dargestellt. Nach der Erluterung der Bedeutung und der Zielsetzung der kosteuer (Minerallsteuer und Stromsteuer) wird das Problem der Marktkonformitt der kologischen Steuerreform untersucht.
Danach werden zwei grundlegenden Fragen nher betrachtet, zum einen die Verfassungsmigkeit der Erhebung von kosteuern an sich und zum anderen das Problem der Ungleichbehandlung der Beschwerdefhrer im Vergleich zum begnstigten produzierenden Gewerbe (und den Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft), und ihre eventuelle Benachteiligung im internationalem Wettbewerb.
Parallel erfolgt der Vergleich der juristischen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Problemstellung, die bei der rechtlichen Prfung scheinbar zu kurz gekommen war. Whrend der Gesichtspunkt der Steue