Liknande böcker
Abfindungsanspruch nach 1a KSchG - Voraussetzung, Anwendungsbereich, Rechtscharakter und praktische Probleme
Bok av Christina Schroder
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland GmbH, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschrift des 1a wurde vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Ar-beitsmarktreformgesetz vom 24.12.2003 in das Kndigungsschutzgesetz eingefgt und lautet wie folgt:
1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kndigung
(1) Kndigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhltnis durch die Kndigung nicht aufgelst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kndigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kndigungserklrung voraus, dass die Kndigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gesttzt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klage-frist die Abfindung beanspruchen kann.
(2) Die Hhe der Abfindung betrgt 0,5 Monatsverdienste fr jedes Jahr des Be-stehens des Arbeitsverhltnisses. 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhltnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Sie ist bzw. war eine der wenigen Neuerungen und trat zum 01.01.2004 in Kraft. Grund der Einfhrung sollte eine einfach zu handhabende Regelung und moderne und unbrokratische Alternative zum Kndigungsschutzgesetz sein, da vor allem die Kndigungsschutzprozesse hufig zu hnlichen Ergebnissen kamen.
Der Gesetzgeber bietet dem AN hiermit eine Wahl zwischen Abfindungs- und Bestandsschutz. Aus AG-Sicht bietet 1a KSchG die Mglichkeit, dem AN eine nach 1a Abs.2 KSchG zu berechnende Abfindung im Rahmen einer betriebsbe-dingten Kndigung an, sofern dieser im Bezug auf die Kndigung keine Klage erhebt.
Diese Arbeit soll einen genaueren Einblick ber den Abfindungsanspruch nach