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Der Pfandvertrag
Bok av Heike Schaffrin
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und bersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundzge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anfngerstudium ebenso wie als Einstieg fr eine vertiefende Beschftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschrnkt dingliches absolutes Recht. Es dient der
Sicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gem 1204 Abs. 1
BGB kann eine bewegliche Sache zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden,
dass der Glubiger im Fall der Nichtzahlung berechtigt ist, durch Verwertung des Pfandes
Befriedigung aus der Sache zu suchen, indem er den Erls aus der Verwertung zur Tilgung der
Forderung verwendet. Das Ziel des Pfandrechts an einer beweglichen Sache liegt also in dem
Recht des Glubigers, sich aus der Sache zu befriedigen und dadurch den Gegenwert fr den
Anspruch aus der gesicherten Forderung zu erhalten.
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist ein sog. Faustpfandrecht. Es dadurch ist
gekennzeichnet, dass zur Begrndung des Pfandrechts der Verpfnder dem Glubiger die Sache
bergeben muss (vgl. 1205 BGB). Das Pfandrecht ist also an den Besitz gebunden.
Wegen der Notwendigkeit der Besitzbergabe ist das vertragliche Pfandrecht weitestgehend
durch die Kreditsicherungsmittel Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung verdrngt
worden. Es hat nur noch eine uerst geringe wirtschaftliche und praktische Bedeutung.
Lediglich bei den sog. Lombardgeschften von Banken wird ein Pfandrecht an den Wertpapieren
bestellt, an denen die Bank im bankmigen Geschftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch
erlangen wird (Nr. 14 Abs. 1 S. 1 AGB-Banken). Dies betrifft die Verpfndungen von
Wertpapieren, die nach dem DepotG durch eine Bank verwahrt werden.