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Der Eigner-Gl ubiger-Konflikt in Haftungsbeschr nkten Unternehmen Und Dessen Auswirkung Auf Die Externe Rechnungslegung
Bok av Kathrin Rienecker
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die externe Rechnungslegung, wie sie heute in Deutschland auf Basis des HGB ihre Anwendung findet, folgt einer langen Tradition. Die Geschichte ist geprgt von zahlreichen Modifikationen der Gesetzgebung, welche vor allem durch Konflikte zwischen den Adressaten der Bilanzen und den Unternehmenseignern veranlasst waren. Bereits im AktG von 1870 wurden AGs zur Offenlegung ihrer Bilanzen in Gesellschaftsblttern verpflichtet, wodurch ein verbesserter Schutz der Adressaten - insbesondere Glubigern - bezweckt wurde. Mit dem Grnderkrach an der Wiener Brse 1873 nahmen bilanzpolitische Spielarten der Eigner derartige Ausmae an, dass es 1884 zu weiteren Gesetzesnderungen kam. Kontroversen dieser Art sind bis heute ein aktuelles Thema im Bilanzierungsalltag.
Die vorliegende Arbeit beschftigt sich mit dem Eigner-Glubiger-Konflikt in haftungsbeschrnkten Unternehmen. Kapitel 2 charakterisiert die externe Rechnungslegung und zeigt deren verschiedene Verwendungskategorien auf. In diesem Zusammenhang wird darauf eingegangen, warum Bilanzen aus Sicht der verschiedenen Adressaten und Beteiligten nur unvollkommene Informationen zur Verfgung stellen.
Der daraus resultierende Interessenkonflikt zwischen Eignern und Glubigern bildet den Kern des 3. Kapitels. Es wird dabei auf die Bilanzinteressen beider Beteiligten eingegangen und der Tatbestand des vorliegenden Konflikts anhand verschiedener Finanzierungsszenarien errtert. Teil 4 der Arbeit beschftigt sich eingehend mit den bilanziellen Auswirkungen dieser Problematik. Insbesondere wird hierbei auf die Frage nach Gestaltungsmglichkeiten und -einschrnkungen fr die Unternehmenseigner eingegangen, die sich wie ein roter Faden" durch das externe Rechnungswesen zieht. Die Darstellung der vom Gesetzgeber normierten Manahmen zur Substanzerhaltung bilden die Basis dieser