Die Neuordnung des europaischen Umwelthaftungsrechts und die nationale Umsetzung durch das Umweltschadensgesetz

Bok av Susanne Huber
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,0, Universitt Kassel (Wirtschaft), Veranstaltung: Internationales und Europisches Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Umweltschutz nimmt in der politischen Diskussion wie auch in der Gesellschaft einen immer greren Stellenwert ein. Schon in Art. 20a GG wird der Umweltschutz als Verantwortung fr zuknftige Generationen als Staatsziel festgelegt. Das Bewusstsein der Umweltbelastungen und der Endlichkeit der Ressourcen fhrte in den vergangenen Jahrzehnten dazu, dass mehrere Gesetze erlassen wurden, die den Umweltschutz vorantreiben sollen. So liegt es nahe, auch die Verantwortlichkeit von Umweltschden in nationalen Gesetzen zu regeln. Ein solches nationales Gesetz ist das Umweltschadensgesetz, welches auf Basis einer EGRichtlinie erlassen wurde. Mit der Entwicklung der Europischen Gemeinschaften weg von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer Wertegemeinschaft wurde der Bereich der Umwelt in der EG ein eigenstndiger Politikbereich. Art. 2 EGV legt fest, dass es Aufgabe der EG ist, ein hohes Ma an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualitt sicherzustellen. Das Europische Umweltrecht hat sich zum Ziel gesetzt, das Umweltrecht europaweit - hauptschlich durch Richtlinien - zu harmonisieren. Dies war auch ein vorrangiges Ziel beim Erlass der Umwelthaftungsrichtlinie, aus deren Umsetzung in Deutschland das Umweltschadensgesetz entstand. In der vorliegenden Arbeit soll die Einfhrung des Umweltschadensgesetzes im Rahmen des europischen Umwelthaftungsrechts erlutert werden. Dabei wird in Kapitel B zunchst die Umwelthaftungsrichtlinie der EG vorgestellt und deren Umsetzung in deutsches Recht thematisiert. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Darstellung und Erluterung des Umweltschadensgesetzes in Kapitel C. Nachdem der Anwendungsbereich des Gesetzes erlutert wurde, wird auf den Begriff des Umweltschadens und auf den Begriff des Verantwortlichen eines Umwel