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Die Neuerungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fur die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur AEnderung andere Gesetze - FlexiG II
Bok av Andreas Tittel
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: In vorliegender Arbeit werden die Auswirkungen des FlexiG II umfnglich dargestellt:
Beschftigungsimpulse fr die und mit der Wirtschaft zu setzen, vereinbarten CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Hier wurde festgehalten, dass der Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Fhrung und beim Schutz von Langzeitarbeitskonten besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Sodann ist das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fr die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur nderung anderer Gesetze" am 13. November vom Bundestag verabschiedet worden und trat nach seiner Verkndung im Bundesgesetzblatt am 01. Januar 2009 in Kraft.
Die Hintergrnde der mit diesem Gesetz verfolgten Verbesserungen sind darin zu sehen, dass die seit 1998 mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" geschaffene Mglichkeit, berstunden in einem Wertguthaben anzusparen und fr Zeiten der kurz-, mittel- oder sogar lngerfristigen Freistellung von der Arbeitsleistung, sich durchaus bewhrt hat.
Smtliche Wertguthabenvereinbarungen bzw. Arbeitszeitkonten verfolgen das Prinzip der zeitlichen Entkoppelung von Arbeitsleistung und zu zahlender Vergtung. In der Praxis treten die verschiedensten Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auf. So knnen bspw. je nach Lnge des Ausgleichszeitraums Kurzzeit- bzw. Langzeitkonten oder nach der jeweiligen Zielsetzung Altersteilzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Gleitzeitkonten, Ausgleichskonten usw. systematisiert werden .
Daneben hat sich jedoch gezeigt, dass die betriebliche Umsetzung sowie die beitrags- und melderechtliche Behandlung solcher Wertguthaben durch die Sozialversicherung in einigen Fllen zu Unsicherheiten gefhrt hat und gerade zwischen unterschiedlichen Tarifpartnern die gebotene Sorgfalt zur Abgrenzung zu ande