Konstitutialismus, Macht und die Grenzen von Rational-Choice-Theorien : Die Urteile zum Schwangerschaftsabbruch in Kanada und den USA

Bok av Eva Wegrzyn
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: USA, Note: 1,7, Ruhr-Universitt Bochum (Lehrstuhl fr vergleichende Regierungslehre und Politikfeldanalyse), Veranstaltung: Verfassungsgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich (Mastermodul Politikwissenschaft - Empirische Politikfeldanalyse), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfassungen und Verfassungsgerichte haben sich, folgt man Ran Hirschl und weiteren Autoren aus der Rechts- und Politikwissenschaft, im politischen Geschehen von demokratischen Staaten und Transformationslndern durchgesetzt. Merkmal dieser Expansion sei, neben dem Transfer von Macht von reprsentativen Institutionen hin zu Organen der Justiz, die Kodifizierung von Grund- und Menschenrechten in den Verfassungen zahlreicher Staaten. Die Mglichkeit von Gerichten in das Policy-making" - die Mglichkeit soziale Interessen und Forderungen in bindende ffentliche Entscheidungen zu konvertieren - seien gestiegen. Gesellschaftliche Interessensgruppen sehen durch die Berufung auf bestimmte Freiheits- oder Menschenrechte bei letztinstanzlichen Gerichten eine Chance ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen oder zu beschleunigen. Innerstaatlich und auf internationaler Ebene wrden sie gar als "avenue of social change" betrachtet. Die Entwicklung um Konstitutionalisierung, Justizialisierung - oder wie es Hirschl formuliert gar Juristokratie" - wird nicht nur in Hinblick auf die demokratische Legitimitt dieser Entwicklung skeptisch betrachtet. Zu Recht kann die Frage gestellt werden, inwieweit tatschlich von einem bermchtig zu werden drohenden Akteur Verfassungsgericht gesprochen werden kann, ob dieser im tatschlichen politischen Machtgefge berhaupt - aus der Rational-Choice-Perspektive - eine tragende Rolle spielt. Mit dem Vergleich der Rolle der beiden Obersten Gerichte Kanadas/der USA in Hinblick auf ihre Rechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch soll hier u.a. die Brauchbarkeit rationalistischer Theorien