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Der verfassungsrechtliche Normenkontext der Regierungs-PR : Aufgaben, Grenzen und Legitimitat der regierungsamtlichen OEffentlichkeitsarbeit
Bok av Martina Gottsching
Magisterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Freie Universitt Berlin (Institut fr Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ), Sprache: Deutsch, Abstract: Public Relations werden von rechtlichen Bestimmungen mit geprgt. Diese knnen als Teil des Normenkontextes dargestellt werden, welcher den uersten Kreis eines Modells der Kontexte der Public Relations - Gegenstnde der PR-Forschung" ausmacht. Dieses Modell, angelehnt an Weischenbergs Modell des Journalismus (2004), zeigt Bedingungen auf, die PR-Handeln beeinflussen. So bestimmt das Verfassungsrecht ganz wesentlich, was die PR der Regierung leisten soll und leisten darf, da die Regierung als Staatsorgan unmittelbar an das Grundgesetz und die Rechtsprechung des BVerfG gebunden ist.
Damit unterscheidet sich die regierungsamtliche ffentlichkeitsarbeit ganz grundlegend von der PR von Parteien oder Wirtschaftsunternehmen. Die grundlegende Zielsetzung der Verfassung liegt in der Eingrenzung und Kontrolle staatlicher Macht sowie im Schutz der in einem Staat zusammengeschlossenen Individuen liegt. Der Staat muss insbesondere das Prinzip der Volkssouvernitt, des sozialen Rechtsstaats, sowie die Kompetenzordnung des Grundgesetzes beachten.
Aus diesen Prinzipien ergeben sich einerseits Aufgaben, andererseits Grenzen der Regierungs-PR. So kommt dieser eine bedeutende Rolle als Vermittler zwischen den Interessen der Brger und den Entscheidungen der Regierung zu: Eine funktionierende Demokratie bedarf der aktiven Mitgestaltung und eines grundstzlichen Einverstndnisses der Brger mit der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung.
Gleichzeitig verlangen das Demokratieprinzip sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit die Begrenzung staatlicher ffentlichkeitsarbeit, etwa was die Einflussnahme auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes oder die Grundrechte der von Informationshandeln betroffenen Parteien oder Brger an