Schutz des Arbeitseinkommens als Grundlage des Familienunterhalts in der Zwangsvollstreckung

Bok av Lars Haverkamp
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 15 Punkte , Johannes Gutenberg-Universitt Mainz (Rechtswissenschaftliche Abteilung), Veranstaltung: Blockseminar im Arbeits- und Familienrecht 2007, JGU Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Circa ein Viertel aller Familienrechtsstreitigkeiten im Jahre 2005 hatten Unterhaltsforderungen zum Gegenstand . Oft bleibt dem obsiegenden Unterhaltsglubiger nichts anderes brig als in das Arbeitseinkommen des Schuldners oder dessen bewegliches Vermgen zu vollstrecken. Dieser muss, neben seinem eigenen Unterhalt, davon jedoch hufig Unterhalt fr weitere Personen leisten. Aus dieser Situation ergibt sich eine schwierige Problemstellung fr den Gesetzgeber, denn sowohl der der vollstreckende Unterhaltsglubiger als auch nicht vollstreckende Unterhaltsglubiger haben einen Anspruch auf einen Teil des Lohns des Unterhaltsglubiger, der fr beide existenznotwendig ist. Der Arbeitslohn stellt in der Mehrzahl der deutschen Familien das einzige Einkommen dar . Daher ist der Gesetzgeber angehalten den Arbeitslohn als Grundlage fr den Unterhalt aller Berechtigten zu schtzen. Hierfr mssen zum einen Unterhaltsansprche bei der Pfndung durch Dritte Beachtung finden, zum anderen mssen Regelungen fr die Vollstreckung wegen Unterhaltsansprchen bestehen. Es darf aber auch der jeweilige Glubiger nicht vergessen werden. Der Schuldner darf auf keinen Fall besser leben als sein Glubiger" . Seine Befriedigung ist Ziel der Vollstreckung. Der Gesetzgeber hat insofern versucht durch diverse Pfndungsbeschrnkungen den Unterhalt der Familienangehrigen, sowie das Existenzminimum des Schuldners zu sichern ohne dabei das Glubigerinteresse auf Befriedigung aus den Augen zu verlieren. Diese Seminararbeit will diese Abwgung darstellen. Dabei sollen die verschiedenen Konstellationen, in denen Unterhaltsberechtigte betroffen sein knnen, prsentiert und kritisch gewrdigt werden. Zunchst soll kur