Gesellschafts- Und Steuerrechtliche Konsequenzen Der Insolvenz Fur Die Steuerliche Organschaft

Bok av Rene Gade
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule fr Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachhochschule), Veranstaltung: Steuerlehre / Prfungswesen, 61 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fr die Insolvenz ist von entscheidender Bedeutung, auf welchen rechtlichen Grundlagen der Konzern beruht. Sttzt sich der Konzern auf die Herrschaft der Muttergesellschaft durch Mehrheitsbesitz an den Tchtern, spricht man von einem faktischen Konzern und die Insolvenz berhrt die anderen Gesellschaften nicht. Handelt es sich aber um einen vertraglichen Konzern, in dem die Beziehungen ber Beherrschungs- und Gewinnabfhrungsvertrge oder ber Betriebspachtvertrge geregelt sind, tangiert die Insolvenz sowohl die Mutter- als auch die Tochtergesellschaft. In der Literatur und Rechtsprechung wird sehr oft die Insolvenz nur unter dem Gesichtpunkt der Umsatzsteuer betrachtet. hnlich verhlt es sich mit den Insolvenz- und Gesellschaftsrechtlern, eine bergreifende Betrachtung der drei Rechtsgebiete ist kaum zu finden. Ebenfalls wurde bei der Neuregelung des Insolvenzrechtes, dessen Einfhrung als Jahrhundertwerk gefeiert wurde, verpasst, ein Konzerninsolvenzrecht aufzunehmen. Selbst auf der Ebene des Insolvenz- und Steuerrechts fehlt eine positivrechtliche Regelung, die das Verhltnis von beiden zueinander abschlieend definiert. Dieses Missverhltnis geht bereits auf die Reichsabgabenordnung zurck, welche das Konkurs-verfahren als gegeben hingenommen hat und den Grundsatz Konkursrecht geht vor Steuerrecht" entwickelte. Eine Abgrenzung kann aber nicht nach abstrakten Grundstzen erfolgen, sondern muss nach dem Regelungsbereich des jeweiligen Rechtsgebietes geschehen. Im 1 InsO ist daher die Aufgabe des Insolvenzverfahrens festgelegt, eine gemeinschaftliche Befriedigung aller Glubiger herbeizufhren. Auch wenn 1 InsO magebend erscheint, gibt es bei der Schnittmenge von Insolvenz-,