Ubersicht Und Wurdigung Der Geplanten Neuregelung Zur Bilanzierung Latenter Steuern Nach Ifrs : ED-IAS 12

Bok av Dennis Schafer
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,3, Universitt Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange Zeit waren die Regelungen der externen Rechnungslegung in Deutschland von Kontinuitt geprgt. In den letzten zehn Jahren kehrte sich dies jedoch um und es kam zu einer Reihe von berarbeitungen, Neuerungen und vor allem zur Internationalisierung der deutschen Vorschriften. Die IAS-bernahmeverordnung ffnete die Tren fr den Einzug der IFRS in die europische Bilanzierungspraxis. Beschrnkte sich die Anwendung internationaler Normen bis zur Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) dieses Jahres grundstzlich auf die Konzernrechnungslegung, hat nun auch im HGB-Einzelabschluss der Wandel hin zur Internationalisierung eingesetzt. Gerade das bleibt insbesondere fr die Bilanzierung von Ertragsteuern nicht ohne Folgen. In der Vergangenheit kam es aufgrund der umgekehrten Mageblichkeit zu wenigen Unterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Fr die deutsche Bilanzierungspraxis bedeutete dies, dass der Abgrenzung latenter Steuern nur eine geringe Bedeutung zukam. Aber nicht nur national sind latente Steuern ein hochaktuelles und brisantes Thema, sondern auch auf internationaler Ebene. In den internationalen Rechnungslegungsstandards sind die Ertragsteuern in IAS 12 geregelt. Schon von Anbeginn wurde IAS 12 als Herausforderung fr die Praxis" gesehen, da die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern uerst komplex ist und im Rahmen von IAS 12 viele Unklarheiten bestehen. Neben dem Anpassungsdruck der IFRS-Regelung fr Ertragsteuern an die der US-GAAP, war genau dies ein weiterer Grund fr die Neufassung des IAS 12. Am 31.03.2009 verffentlichte das IASB den Exposure Draft zu IAS 12 Income Tax, was die Diskussionen um diesen komplexen Bereich der Rechnungslegung erneut an die Spitze der Tagesordnung drngte. Der Exposure Draft soll hauptschlich dazu beitragen, die Regelungen zur Bilanzier