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Inwiefern sind Leitungsorgane von Unternehmen verpflichtet, Massnahmen fur die Einhaltung ausreichender IT-Sicherheitsstandards zu ergreifen und deren Befolgung zu uberwachen?
Bok av Matthias Rodeck
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitt Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Bedeutung von Internet und Informationstechnik fr die Gesellschaft und eine damit zusammenhngende Abhngigkeit bedarf keiner ausfhrlichen Erluterung. Informationstechnik ist allgegenwrtig; sie ist aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Insbesondere die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in Unternehmen hat einen unaufhaltbaren, stetigen Zuwachs.
Weniger bewusst ist man sich oft allerdings ber die damit verbundenen Gefahren und Risiken. In der jngsten Zeit sind Gefahren und Schden durch Viren zwar rcklufig gewesen, aber es kam vermehrt zu Bedrohungen durch Spyware, Trojaner, sog. Phishing-Attacken oder Angriffe von Bot-Netzen. Sorgen solche Sicherheitsrisiken dann erst einmal fr den Ausfall von Computern und den damit verbundenen Prozessen, so mssten viele Unternehmen ihren Betrieb zumindest fr einen gewissen Zeitraum einstellen. Der Flug- und Bahnverkehr knnte zum Stillstand kommen, Finanzmrkte blieben geschlossen. Nach Vergegenwrtigung der genannten Szenarien scheint eine gesetzliche Pflicht der Unternehmen, solche IT-Schadensflle durch ausreichende Sicherheitsmanahmen zu verhindern, selbstverstndlich zu sein. Es fragt sich in diesem Zusammenhang allerdings, wie es zu erklren ist, dass nach einer Studie nur 50% der Unternehmen organisatorisch auf einen Hackerangriff vorbereitet sind und ber einen entsprechenden Notfallplan verfgen. Nur 28% verfgen ferner ber externe Ausweichsysteme, wenn ihre IT ausfllt.
Durch die zunehmende Digitalisierung des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens nimmt auch die digitale Datenmenge stndig zu. Geheimhaltungsbedrftige Entwicklungs-, Kunden- oder Patientendaten sind somit auch vermehrt den oben genannten Gefahren ausgesetzt.
Diese Diskrepanz zwischen mglichen Schadensfolgen beim