Aktuelles zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfahigkeit (Stand 2010)

Bok av Siegfried Schwab
Die Erkl rung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer k nne zu Hause bleiben oder sei von der Arbeitspflicht entbunden, gen gt nicht, um den Urlaubsanspruch zum Erl schen zu bringen. Die zur Erf llung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erkl rung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer zur Erf llung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wird. Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des bertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunf hig ist. 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verh ltnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechts-konform fortzubilden.