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Geheimhaltungsvereinbarungen in Zivilrechtlichen Vertr gen Unter Erg nzender Betrachtung Des Vertraglichen Wettbewerbsverbots
Bok av Alexander Pehling
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FB 3 - Wirtschaftswissenschaften I), Veranstaltung: Gestaltung zivilrechtlicher Verträge, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geheimhaltungsvereinbarungen dienen dem Schutz der Interessen des Geheimnisträgers. Im wirtschaftlichen Bereich sind es vor allem die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die einem Unternehmen einen wettbewerblichen Vorsprung verschaffen, seine Kreditwürdigkeit sichern oder Arbeitsplätze erhalten, deshalb wird dem Schutz dieser Geheimnisse große Bedeutung beigemessen. Auch das vertragliche Wettbewerbsverbot spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Es weist hinsichtlich der zu schützenden Interessen einige Berührungspunkte mit dem Geheimhaltungsinteresse auf, darum geht die Arbeit an verschiedenen Stellen darauf ein, stellt aber auch deutlich den Unterschied zwischen Wettbewerbsverbot und Geheimhaltungspflicht dar.Die Arbeit tastet sich durch verschiedene Fragestellungen an das Thema heran, dies ist nicht zuletzt dadurch begründet, dass es nur sehr wenig Literatur zu diesem Thema gibt. Die meisten Informationsquellen stehen in Form von Aufsätzen zur Verfügung, aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung wird immer wieder mit den unterschiedlichen Facetten dieses Themas befasst.Da sich vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen verschiedensten Umfangs vor allem in Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnissen antreffen lassen, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung in dieser Arbeit vorwiegend auf den Aspekten der arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtungen. Aber auch im Gesellschaftsrecht sind über die gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen hinaus immer wieder gesonderte Vereinbarungen anzutreffen, deshalb geht die Arbeit an verschiedener Stelle auch auf diesen Rechtsbereich ein.