Bilanzierung von Ruckstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Bok av Karin Seah
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Hochschule fr Oekonomie und Management gemeinntzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Was lange whrt, wird endlich gut." Das deutsche Handelsgesetzbuch blickt auf eine lange Rechtstradition zurck, in der an die Rechnungslegung insbesondere die Anforderung einer vorsichtigen Bewertung gestellt wird. Denn durch diesen Grundsatz sollen die Glubiger eines Unternehmens geschtzt werden, indem der ausschttungsfhige Gewinn begrenzt wird. Dieser Grundgedanke zog sich bislang durch das gesamte deutsche Bilanzrecht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) am 29. Mai 2009, das als Artikelgesetz Auswirkungen auf verschiedene Gesetze hat, erfolgt die grte Reform des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) im Jahr 1985. Im Zuge einer zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung weltweit gengt ein Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften vor allem fr international agierende Unternehmen nicht mehr, da sich international eine informationsorientierte Rechnungslegung etabliert hat. Zudem erffnet das HGB mit seinen zahlreichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten erhebliche bilanzpolitische Ermessensspielrume fr Unternehmen, so dass darunter die Aussagekraft der Jahresabschlsse leidet und entsprechend an internationaler Akzeptanz verliert. Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber erkannt und entsprechend mit modifizierten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen reagiert. Das BilMoG soll - wie der Name impliziert - das deutsche Bilanzrecht hingehend so modernisieren, dass es mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig bestehen kann. Dabei werden zum Teil die Grundprinzipien des HGB wie beispielsweise der Glubigerschutz zu Gunsten der Informationsfunktion nach internationalen Regelungen aufgeweicht. Ob das lang bewhrte HGB-Recht durch die eingef