Macht und Einfluss der Staatskanzleien auf die Regierungspolitik der Lander

Bok av Johannes Tiegel
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universitt Mainz (Institut fr Politikwissenschaften), Veranstaltung: Landespolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Beschftigt man sich mit dem Thema Landespolitik, so rcken neben dem Parlament und der Landesregierung die Staatskanzleien in den Mittepunkt der Betrachtung. Staatskanzleien erbringen Dienstleistungsfunktionen fr den Ministerprsidenten und mssen somit immer in Verbindung mit diesem gesehen werden. Viele Eigenschaften und Funktionen der Staatskanzleien sind daher auf diese direkte Zuordnung zurckzufhren oder wesentlich von ihr beeinflusst (vgl. Zerr 2006: 185). Whrend in Arbeiten von Otto Huer oder Klaus Knig die speziellen Funktionen und Aufgaben sowie die verschiedenen Organisationen von Staatskanzleien schon detailliert dargestellt wurden, wurde deren konkretem Einfluss auf die Politik des Landes bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Vorliegende Arbeit beschftigt sich mit der Frage, wie Staatskanzleien und deren Personal Informationen fr den Ministerprsidenten sammeln, zusammenfassen und bewerten sowie die Politik der einzelnen Ressorts koordinieren und dadurch Einfluss auf Entscheidungen des Regierungschefs haben. Es soll gezeigt werden, dass die Staatskanzlei ganz besonders durch diese beiden Aufgaben nicht zu I Unrecht auch als Innenhfe der Macht" bezeichnet werden knnen. Zu diesem Zweck werden in vorliegender Arbeit zunchst die verfassungsrechtlichen Grundlagen dargestellt, innerhalb derer sich die Staatskanzlei bei der Ausbung ihrer Aufgaben bewegen kann. Dabei stehen die Regierungsprinzipien des Ministerprsidenten im Zentrum der Betrachtung. Der Hauptteil der Arbeit beschftigt sich mit der Frage wie Staatskanzleien den Ministerprsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben beraten knnen. Hierzu wird zunchst dargestellt warum es fr den Ministerprsidenten notwendig ist, beraten zu wer