Vom Bund-L nder-Finanzausgleich Zu Einem Nationalen Stabilit tspakt - Die F deralismusreform II

Bok av Kirsten Otten
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Westflische Wilhelms-Universitt Mnster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitig aktuelle Diskussion zur Fderalismusreform II ist das Resultat aus einer im Sommer 2002 durch die Lnder eingebrachten Idee, eine Zusammenkunft aller Landesparlamente und der dort vertretenen politischen Parteien einzuberufen. In der so genannten Lbecker Erklrung" vom 31.03.2003 wird durch die Parlamente der Lnder zum Ausdruck gebracht, am Geschehen einer fr notwendig befundenen Fderalismusreform aktiv teilnehmen zu wollen. Die Durchfhrung sollte nicht allein dem Bund und den Minister-prsidenten der Lnder obliegen. Neben der am 15.10.2003 eingesetzten Kommission von Bundestag und Bundesrat wurden zustzlich brgerschaftliche Stiftungen der im Deutschen Bundestag befindlichen Fraktionen in den Sachverhalt mit einbezogen. Dieser Expertenausschuss besa den Auftrag, Vorschlge mit dem Ziel zu erarbeiten, die politischen Verantwortlichkeiten neu zu ordnen sowie die Zweckmigkeit und Effizienz der Aufgabenerfllung zu steigern. Es sollten insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten an der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Lndern kontrolliert und aufbereitet werden. Man befand, dass das signifikante Thema des Finanzausgleiches in einer zweiten Phase gesonderte Betrachtung finden sollte. Nach erfolglosen Bemhungen der Bundesstaatskommission wurde im Koalitionsvertrag der SPD und CDU Fraktionen nach der Bundestagswahl im Jahr 2005 am 18. November die Fderalismusreform II vereinbart. Diese sollte weitestgehend auf den bisherigen nicht zufrieden stellenden Ergebnissen der Bundesstaatskommission aufbauen und ein effektiveres Unterfangen darstellen. Durch eine nderung des Grundgesetzes (GG) und die Verabschiedung des Fderalismusreform-Begleitgesetzes wurde in 2006 die rechtliche Basis fr die Fderalismusreform II geschaffen. Bundestag und Bundesrat schl