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Die Existenzvernichtungshaftung Des Gesellschafters Gegenuber Der Gesellschaft Gema 826 Bgb Entsprechend Der Trihotel-Entscheidung
Bok av Christian Lau
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universitt - Universitt der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der GmbH ist der gesetzliche Kapitalerhaltungsschutz gem 30, 31 GmbHG auf das Verbot von Auszahlungen an den Gesellschafter beschrnkt, die zu einem Absinken des handelsbilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft unter die Stammkapitalziffer fhren oder diesen Zustand vertiefen. Die Rechtsprechung geht seit der vom RG entwickelten Durchgriffshaftung" davon aus, dass der lckenhafte bilanzielle Kapitalerhaltungsschutz der 30, 31 GmbHG die Gesellschaft vor der Schdigung durch ihren Gesellschafter nicht ausreichend schtzt und kein adquater Glubigerschutz gewhrleistet werden kann.
Erst mit der Grundsatzentscheidung Trihotel" vom 16.07.2007 soll der II. Zivilsenat des BGH durch die Zuordnung der Existenzvernichtungshaftung zum Deliktsrecht ein dogmatisch berzeugendes Haftungskonzept zur Existenzvernichtungshaftung in der GmbH entwickelt haben.
Die vorliegende Arbeit geht diesem Lsungsansatz auf den Grund.
Mit der Trihotel"-Entscheidung des BGH wird die Existenzvernichtungshaftung gem 826 BGB als eine Fallgruppe der sittenwidrigen vorstzlichen Schdigung eingeordnet und gehrt nicht lnger zur Gruppe der Durchgriffshaftung an. Damit kehrt der BGH sich von der Rechtsfigur des Missbrauches der Rechtsform zur Begrndung des Durchgriffs auf den Gesellschafter ab. Der existenzvernichtende Eingriff wird als selbstndige, rechtsfortbildend entwickelte Anspruchsgrundlage aufgegeben und die sittenwidrige vorstzliche Schdigung gem 826 BGB allein als Anspruchsgrundlage fr die neue Existenzvernichtungshaftung gewhlt. Der BGH bewahrt die Figur des existenzvernichtenden Eingriffs zur Konkretisierung der Tatbestandsmerkmale des 826 BGB und ndert die Rechtsfolgen.
Die Existenzvernichtungshaftung gem 826 BGB is