Obliegenheiten des Schuldners im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens : Insolvenzrecht - 295 ff. Insolvenzordnung

Bok av Alexander Steinhof
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der "Preis" dafür, dass dem Schuldner nach sechs Jahren alle weiteren Schulden, die nicht unter § 302 InsO fallen erlassen werden, sind die Obliegenheiten, die dem Schuldner auferlegt werden. Diese sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 287 II S. 1 InsO werden als Wohlverhaltensperiode bezeichnet und ist Teil des Restschuldbefreiungsverfahrens. Wie der Name schon sagt, ist dieser Zeitraum vorgesehen, um das Wohlverhalten des Schuldners gegenüber den Gläubigern bzw. dem Treuhänder zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht nur für die Dauer der Wohlverhaltensperiode evtl. Arbeitsentgelte die über die Pfändungsgrenzen nach §§ 850 ff. ZPO hinausgehen dem Treuhänder abgetreten werden müssen, sondern dem Schuldner wird auch auferlegt, dass dieser sich z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit auswählt und sich entsprechend darum zu bemühen hat, wenn er keiner angemessenen Tätigkeit nachgeht. Der Schuldner hat auch weitere nicht finanzielle Obliegenheiten dem Insolvenzgericht und Treuhänder gegenüber.Andere Meinungen gehen von anderen Standpunkten aus. Zunächst sind die Obliegenheiten keine Ansprüche der Gläubiger gegen den Schuldner. Nach § 1 S. 2 InsO ist dem redlichen Schuldner die Gelegenheit zu geben sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreien zu können, nachdem nach § 1 S. 1 InsO die Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners gemeinschaftlich, aber nicht vollständig befriedigt worden sind. Regelmäßig ist von der Redlichkeit des Schuldners auszugehen. Mit dieser Redlichkeit sind im Folgenden Obliegenheiten des Schuldners gemeint. Somit sind die Obliegenheiten nicht der "Preis" für die Restschuldbefreiung, sondern belegen lediglich die vom Gesetzgeber indizierte Redlichkeit.Dem Schuldner ist es grundsätzlich nicht verboten neue Schulden zu machen. Jedoch kann der Schuldner hier im Rahmen seiner Zahlungsunfähigkeit wegen Kreditbetrugs bestraft werden. Besteht jedoch die Aussicht darauf, dass der Schuldner die neuen Schulden rechtzeitig begleichen kann, so liegt kein Kreditbetrug vor.