Die sterreichische Gruppenbesteuerung ALS Vorbild F r Eine Neuregelung Der Deutschen Organschaft

Bok av Dominik Halbmeyer
Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule RheinMain - Wiesbaden Rsselsheim Geisenheim (Wiesbaden Business School), Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Organschaft kann auf eine ber einhundertjhrige Geschichte zurckblicken. Obwohl sie in dieser Zeit immer wieder verndert wurde, wird sie nach einer weit verbreiteten Meinung den wirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernissen des neuen Jahrtausends nicht vollstndig gerecht. Insbesondere die europische Integration erfordert weitere Anpassungen oder sogar eine komplette Neuregelung. Die derzeitige Regierungskoalition hat sich vorgenommen, das Unternehmenssteuerrecht, insbesondere die Organschaft und die Regelungen zu der Verlustverrechnung, zu modernisieren.1 Die Republik sterreich hat dies bereits vor einigen Jahren getan. Die sterreichische Organschaft wurde am 1.1.2005 durch ein modernes Gruppenbesteuerungssystem abgelst. Deshalb liegt es nahe zu untersuchen, inwieweit diese als Vorbild dienen kann. Eine Vergleichbarkeit des Besteuerungssystems drfte, aufgrund der gemeinsamen Wurzeln, zu keinem anderen Staat in einem solch hohen Mae gegeben sein. Zu Beginn der nachfolgenden Ausfhrungen werden die hier relevanten Grundlagen der Konzernbesteuerung beschrieben. Das darauf folgende Kapitel enthlt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der deutschen Organschaft. In dem vierten Kapitel wird die sterreichische Gruppenbesteuerung dargestellt. Da deren Einfhrung schon am 19.5.2004 verabschiedet wurde, konnte sich die Fachliteratur frh damit beschftigen. Deren nderungsvorschlge fhrten noch vor dem Inkrafttreten zu einzelnen Korrekturen an der Gruppenbesteuerung. Eine zentrale Rolle fr die Bildung und die Rechtsfolgen einer Unternehmensgruppe stellt die finanzielle Verbindung der Gesellschaften innerhalb der Gruppe dar. Deshalb wird diese Voraussetzung besonders ausfhrlich und durch erluternde Beispiele dargestellt. Des Weiteren werden die Organschaft und