Sicherungsverwahrung Und Art. 7 Emrk. Ma regeln Der Besserung Und Sicherung Auf Dem Pr fstand Der Menschenrechte

Bok av Lena Mitterhuber
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universitt Passau, Veranstaltung: Seminar zum Europischen und Internationalen Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Rckwirkungsverbot in Art. 7 EMRK sowie Art. 103 II GG verbietet die Verhngung einer schwereren Strafe, als zur Zeit der Tat angedroht. Ob in einem zweispurigen Sanktionensystem auch die Maregel der Sicherungsverwahrung als Strafe umfasst wird, ist seit jeher umstritten. Die Streitfrage hat nun besondere Bedeutung erlangt durch das Urteil des Europischen Gerichtshofs fr Menschenrechte in Straburg vom 17. Dezember 2009 im Fall M./Deutschland. Die Sicherungsverwahrung des M. war verlngert worden, nachdem der deutsche Gesetzgeber im Jahr 1998 die bis dahin geltende zehnjhrige Hchstfrist der erstmaligen Sicherungsverwahrung rckwirkend aufgehoben hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Neuregelung 2004 als verfassungskonform erachtet. Der EGMR urteilte hingegen einstimmig, die rckwirkende Verlngerung der Sicherungsverwahrung des M. verstoe gegen Art. 5 I und Art. 7 I EMRK. Nach einem berblick ber die Geschichte und Ausweitung der Sicherungsverwahrung als Maregel sowie die Bedeutung und Ausprgungen des Art. 7 EMRK wird die Frage beantwortet, inwiefern die Analyse des EGMR berzeugt und die Sicherungsverwahrung eine Strafe im Sinne des Rckwirkungsverbots der Art. 103 II GG sowie Art. 7 EMRK darstellt. Hierbei werden insbesondere die unterschiedlichen Vorgehensweisen von EGMR und Bundesverfassungsgericht vergleichend herausgearbeitet und bewertet. Sodann wird ein Ausblick auf mgliche Auswirkungen des EGMR Urteils in Deutschland gewagt.