Demokratische Legitimation von Richterrecht am Beispiel des EuGH

Bok av Jana Wagner
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universitt Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ob bzw. inwieweit die Europische Union demokratisch legitimiert ist, stellt eine vieldiskutierte, unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten beleuchtete und auf Grund ihrer groen Bedeutung fr Millionen von Menschen uerst wichtige Frage dar. Trotz der unterschiedlichen Positionen zu diesem Thema herrscht weitgehende Einigkeit darber, dass es ein europisches Demokratiedefizit, in welchem Ausma sei dahin gestellt, gibt (vgl. Dingwerth et al. 2010: 80; Blauberger 2010: 52). Besonders harsch wird Kritik bisweilen am Europischen Gerichtshof formuliert, die in der Forderung der Zerstrung" des EuGH kumuliert (vgl. Frenz 2010: 669). Hintergrund der Kritik ist die politische Rolle des EuGH als Motor der Integration", der mageblich an der Gestaltung der EU beteiligt ist (vgl. Dobler 2008: 510, 524; Frenz 2010: 666). Seinen Einfluss bt der EuGH aus, indem er Gesetze nicht nur auslegt, sondern selbst normsetzend wirkt. Dieses durch die Urteile des EuGH entstehende Richterrecht wird in der politikwissenschaftlichen Literatur vergleichsweise wenig beachtet (vgl. Schmidt 2008: 102). Besonders die Frage nach der Legitimitt solcher normsetzender Akte wird vor allem in der juristischen Diskussion gestellt (vgl. z. B. Dobler 2008; Bydlinski 1985). So es in der politikwissenschaftlichen Literatur doch Abwgungen ber die demokratische Legitimitt des Richterrechts gibt, basieren diese entweder auf der Gleichsetzung von Legitimitt und Folgebereitschaft (vgl. z. B. Gibson/Caldeira 1998) oder, bei einer normativeren Herangehensweise, bleiben sie ohne klare Definition, welches denn die Kriterien fr die Legitimation des von Richtern geschaffenen Rechts berhaupt sein knnten (vgl. z. B. Scharpf 2009). Sich ber diese Kriterien im Klaren zu sein, ist jedoch notwendig zur Beurteilung der Praxis am EuGH, denn di