Der 'praefectus Aegypti' im Vergleich mit ritterlichen Statthalterschaften der 'provinciae Caesaris' und 'provinciae populi Romani'

Bok av Katharina Beyer
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Universitt Siegen (FB 1: Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschftigt sich mit den Besonderheiten der Statthalterschaft von gypten. Dabei soll vor allem die verfassungsrechtliche Sonderstellung gyptens und das Spezifikum der ritterlichen Statthalterschaft im Vergleich mit anderen Statthalterschaften senatorischer und kaiserlicher Provinzen ritterlichen und senatorischen Ranges betrachtet werden. Dafr ist es zunchst vonnten, die grundstzliche Unterscheidung zweier Provinztypen zu treffen, die der provinciae populi Romani und provinciae Caesaris (Kapitel 1). Im zweiten Kapitel wird die verfassungsrechtliche Sonderstellung gyptens im Hinblick auf die ritterliche Statthalterschaft und das Einreiseverbot fr Senatoren und hochrangige Ritter untersucht. In diesem Zusammenhang werden auch mgliche Grnde Augustus fr die Ernennung Cornelius Gallus als Statthalter und des von Tacitus widergegebenen Einreiseverbots aufgearbeitet sowie der Vorwurf der kaiserlichen Privatprovinz" durchleuchtet. Kapitel drei bietet einen kurzen berblick ber die Unterscheidung der beiden ordines ordo equester und ordo senatorius, um Unterschiede in der Statthalterschaft besser berblicken zu knnen. Das Hauptgewicht dieser Arbeit liegt auf Kapitel 4 und der Ausarbeitung einiger Aspekte der Statthalterschaft des praefectus Aegypti und ihrer Besonderheiten in Bezug auf andere Statthalterschaften und Amtstrger. Dabei sollen die Prtorianerprfektur als ritterliche Spitzenposition und weitere ritterliche Statthalter mit einer kurzen Einfhrung als Referenzobjekte dienen (Kap. 4.1 und 4.2). Im folgenden werden dann die Aspekte des imperium (Kap. 4.3) und des ius gladii (Kap. 4.4) in Bezug auf den Prfekten von gypten untersucht. Kapitel 4.5 und 4.6 geben Aufschluss ber die Besoldung des Prfekten und damit ber seine hierarchische Stellung innerh