Privatautonomie und Inhaltskontrolle privatrechtlicher AGB

Bok av Siegfried Schwab
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Gem Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 90 Abs. 1 BVerfGG kann jedermann" Verfassungsbeschwerde erheben. Die Grundrechtsfhigkeit einer juristischen Person des ffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund jedenfalls dann zu verneinen, wenn diese ffentliche Aufgaben wahrnimmt. Juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Bildung und Bettigung Ausdruck der freien Entfaltung der natrlichen Personen ist. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Wirksamkeit von Gaspreiserhhungen zu Lasten von privaten Verbrauchern. Die Beschwerdefhrerin ist ein Gasversorgungsunternehmen. Sie wurde vom Land B... nach der deutschen Wiedervereinigung privatisiert. Aus den angegriffenen Entscheidungen sei an keiner Stelle ersichtlich, dass der Bundesgerichtshof erkannt und bercksichtigt habe, dass sich die Beschwerdefhrerin bei der Vereinbarung der Preisanpassungsklausel im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt habe. Die verfassungsrechtlich gebotene sorgfltige Analyse und Abwgung der widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgter fehle. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Vertragsfreiheit im vorliegenden Fall nicht durch Art. 12 Abs. 1 GG, sondern durch Art. 2 Abs. 1 GG geschtzt sei, ndere sich im Ergebnis nichts. Zudem fhrten die angegriffenen Entscheidungen zu einer unverhltnismigen Beschrnkung ihrer Berufsfreiheit, zu der es auch gehre, das Entgelt fr die eigene berufliche Leistung frei aushandeln zu knnen. Sie nhmen der Beschwerdefhrerin angesichts deutlich gestiegener Beschaffungspreise wesentliche Teile ihres leistungsquivalenten Vergtungsanspruchs. Dies betreffe eine sehr groe Zahl von Kundenverhltnissen, und in fast allen