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Ausgewahlte Bewertungsprobleme im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach der Neufassung von IFRS 3
Bok av Frederik Heise
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Ruhr-Universitt Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 10. Januar 2008 verffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) die Neufassung von IFRS 3 Business Combinations". Der berarbeitete Standard ist Teil des mit dem Financial Accounting Standards Board durchgefhrten Projekts Business Combinations Phase II", welches zueiner Weiterentwicklung der Rechnungslegungsvorschriften bei Unternehmenszusammenschlssen
und gleichzeitig zum Erreichen einer Konvergenz zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in diesem Regelungsbereich fhren soll. Anzuwenden sind die neuen Regelungen prospektiv auf Unternehmenszusammenschlsse, bei denen der Akquisitionszeitpunkt in einem Geschftsjahr liegt, das nach dem 1. Juli 2009 beginnt.
Dem IFRS 3 liegt ein Ansatzprinzip (Recognition Principle) zugrunde, bei dem zunchst smtliche Vermgenswerte und Schulden sowie die Anteile nicht-kontrollierender Gesellschafter des akquirierten Unternehmens zu erfassen sind. Grundstzlich sind alle im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermgenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu bewerten. Schwierigkeiten bereitet in diesem Zusammenhang regelmig die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermgenswerten, fr die aufgrund ihrer Einzigartigkeit
meist keine Marktpreise beobachtet bzw. Marktpreise ber Vergleichsverfahren approximiert werden knnen. In diesem Fall kommen vorwiegend kapitalwertorientierte Bewertungsmodelle zum Einsatz, denen die Annahme zugrunde liegt, dass sich der Wert eines immateriellen Vermgenswerts aus dessen Eigenschaft ergibt, zuknftig in der Form von Cash Flows Ertragskraft zu generieren.
Zudem gewhrt IFRS 3 ein Wahlrecht, die Anteile nicht kontrollierender Gesellschafter mit ihrem beizulegenden