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Zulassigkeitsgrenzen Der Uberwachung Der Internetnutzung Von Arbeitnehmern
Bok av Nicolas Maekeler
Examensarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitt Hannover (IRI - Institut fr Rechtsinformatik), Veranstaltung: IT-Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Auszug aus der Einleitung:
Die Evolution der Informationstechnologie fhrt zu einer rasanten und kontinuierlichen Weiterentwicklung der digitalisierten Arbeitswelt. Um die Konkurrenzfhigkeit eines Betriebes zu sichern, kann es sich lngst kein Unternehmen mehr erlauben, auf moderne Kommunikationsmittel zu verzichten. Telekommunikationsmedien wie das Internet steigern in einem immensen Mae die Effektivitt des Arbeitseinsatzes von Angestellten, weswegen jeder Arbeitgeber bemht sein wird, die wirtschaftlichen Ergebnisse durch die Bereitstellung eines weitgehend digitalisierten Arbeitsumfeldes wirtschaftlich zu optimieren. Doch die Investition fr ein fortschrittliches Firmennetzwerk knnen noch so hoch sein, letztlich ist es der persnliche Einsatz eines jeden Angestellten, der die Funktionsfhigkeit der betrieblichen Organisation gewhrleistet. So liegt es im natrlichen Interesse des Arbeitgebers, die qualitativen und quantitativen Arbeitsergebnisse seiner Angestellten zu kontrollieren.
Einhergehend mit der Weiterentwicklung von IuK-Technologien erffnen sich dem Arbeitgeber vllig neuartige berwachungsmglichkeiten, die ihm zur Leistungskontrolle zur Verfgung stehen; denn jeder Umgang mit Kommunikationsmedien hinterlsst eine Vielzahl von Informationsspuren, welche ohne groen technischen Aufwand zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden knnen. Gleichwohl besteht aber eine groe Unsicherheit bzgl. des Umgangs mit derartigen Daten, hauptschlich bedingt durch die unbestimmte Rechtslage. In wieweit diese erhoben, kontrolliert oder in irgendeiner Form verwendet werden drfen, wird den meisten Arbeitgebern nicht bekannt sein.
Ziel der folgenden Untersuchung ist es deswegen, einen Teilbereich der Arbeitnehmerberwachung rechtli