Due Diligence und Verschwiegenheitspflichten des Organwalters

Bok av Christoph Lobig
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitt Frankfurt am Main, Veranstaltung: Gesellschaftsrechtlichen Seminars zum Unternehmenskauf, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der Globalisierung nimmt die Anzahl von Zusammenschlssen zwischen Unternehmen im nationalen und internationalen Bereich stetig zu. Bei jedem Unternehmenskauf, Unternehmenszusammenschluss, Joint Venture oder Kooperationsvorhaben ist es fr den potentiellen Erwerber von entscheidender Bedeutung, den gnstigsten Erwerbspreis zu bestimmen. Hierin ist die grte Schwierigkeit bei den Verhandlungen um die Vertragsbedingungen fr eine Unternehmenstransaktion zu sehen. Viele Unternehmen stellen sich als eine nicht fassbare Gesamtheit von Sachen, Rechten und anderen immateriellen Vermgenswerten da, fr die es keinen Marktpreis gibt2. Die Analyse, die der Bewertung eines Unternehmens dient, wird regelmig vor Abschluss des Geschftes durchgefhrt. Dieses Analyseverfahren, die eingehende oder sorgfltige Prfung des Kaufobjekts, nennt man Due Diligence. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit behandelt die Thematik der Due Diligence Prfung. Zunchst werden der Begriff der Due Diligence und dessen Herkunft dargestellt. Weiterhin werden die Funktion und der Ablauf einer Due Diligence am Beispiel des Unternehmenskaufs behandelt. Hierbei werden abschlieend die einzelnen Prfungsgebiete innerhalb einer Unternehmensprfung aufgezeigt.[...] Bei der Vorbereitung einer Due Diligence tauchen regelmig dann Probleme auf, wenn der Verkufer nicht alleiniger Eigentmer des Zielobjekts ist. Geht es um den Kauf eines Ein-Mann-Unternehmens" und sind sich beide Parteien ber die Durchfhrung einer Unternehmensprfung vor Abschluss eines Vertrages einig, so kann die Analyse und Auswertung aller notwendigen Daten problemlos erfolgen. Handelt es sich hingegen um den Erwerb von Teilen