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Bilanzielle Behandlung von Internetauftritten nach HGB und IAS/IFRS
Bok av Soren Rose
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung
Die wirtschaftliche Bedeutung des Internets hat seit Mitte der neunziger Jahre immens zugenommen. Ein mglichst innovativer Internetauftritt stellt fr ein Unternehmen nicht nur die Schnittstelle zum Markt dar, er ist gewissermaen die Visitenkarte, mit der sich das Unternehmen den Stakeholdern prsentiert. Eine eigene attraktive Internetprsenz ist regelmig mit hohen Kosten verbunden, und es stellt sich die Frage, wie diese bilanziell zu behandeln sind.
Gegenstand der Untersuchung
Die folgende Untersuchung bezieht sich auf Kapitalgesellschaften, die sowohl nach HGB als auch nach IAS/IFRS bilanzieren. Das Augenmerk dieser Arbeit richtet sich auf Internetauftritte, die von den bilanzierenden Unternehmen jeweils selbst genutzt werden. Es wird herausgearbeitet, ob und in welcher Form Internetauftritte und die damit einhergehenden Kosten sowohl nach handelsrechtlichen als auch nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren sind.
Zielsetzung der Arbeit
Ziel der Untersuchung soll es zunchst sein, das Wesen eines Internetauftritts zu erlutern (Kapitel 2), bevor im Kapitel 3 die bilanzielle Behandlung nach HGB einer nheren Betrachtung unterzogen wird. Hier kommt dem im Jahr 2009 beschlossenen BilMoG groe Bedeutung zu, da durch die damit einhergehende Reform des HGB eine Brcke zu den IAS/IFRS (Kapitel 4) geschlagen wird. Die Arbeit soll verdeutlichen, inwieweit durch die Modernisierung des HGB die Angleichung von nationalen und internationalen Regelungen anhand des Beispiels Internetauftritt" realisiert werden konnte. Ein entsprechend zusammenfassender Vergleich zwischen den Bilanzierungsregeln nach HGB und IAS/IFRS wird im Kapitel 5 gezogen. Sowohl dieser Vergleich als auch der darau